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Wegzugsbesteuerung
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Erst vor wenigen Wochen sorgte der Weltmarktführer für Motorsägen, Stihl, aus Waiblingen mit seiner Standortprüfung in der Schweiz für Aufmerksamkeit. Das Unternehmen begründete diese Überlegungen damit, dass Deutschland nicht mehr wettbewerbsfähig sei und in der Schweiz niedrigere Gesamtkosten anfallen. Inzwischen wurden die Auswanderungspläne gekappt – doch Stihl ist nicht das einzige Unternehmen, das mit einer Standortverlagerung liebäugelt. 
Wer als Gesellschafter einen Wegzug ins Ausland in Betracht zieht, sollte jedoch wissen, dass der Umzug eine nicht unwesentliche steuerliche Sonderbelastung nach sich ziehen könnte: Die Wegzugsbesteuerung für Privatpersonen und Unternehmen. 

Die Wegzugsbesteuerung ist keine eigene Steuerart, sondern ein steuerliches Konzept, das in verschiedenen Ländern angewendet wird. Sie greift, wenn eine Person oder ein Unternehmen aus einem Land auswandert oder seinen steuerlichen Wohnsitz verlegt, um in ein anderes Land zu ziehen. Auch ohne Umzug oder Sitzverlegung kann es zur Wegzugsbesteuerung kommen. Es reicht bereits die Einschränkung des Besteuerungsrechts des bisher zuständigen Staates, um die Wegzugsbesteuerung auszulösen.  

Das Ziel der Wegzugsbesteuerung besteht darin, sicherzustellen, dass das Land, das die Person oder das Unternehmen verlässt, seine Besteuerungsrechte nicht ganz oder teilweise verliert, insbesondere hinsichtlich unrealisierter Gewinne oder stiller Reserven, die zum Zeitpunkt des Wegzugs vorhanden sind.  

In der Regel sieht die Wegzugsbesteuerung vor, dass bestimmte Vermögenswerte oder Gewinne zum Zeitpunkt des Wegzugs als verkauft gelten und daher der Steuer unterliegen, auch wenn sie tatsächlich nicht verkauft wurden. Das bedeutet, dass das Land, das die Person oder das Unternehmen verlässt, Steuern auf den Kapitalgewinn oder die stillen Reserven erheben kann, die zum Zeitpunkt des Wegzugs vorhanden sind. 

Wenn eine Wegzugsteuer erhoben wird, schränkt das die in der EU und über die bilateralen Verträge auch in der Schweiz geltenden Grundrechte der Personenfreizügigkeit und Kapitalverkehrsfreiheit ein. Denn wer sich einer solchen Steuer gegenübersieht, wird nicht so leicht in ein anderes Land umziehen. Man könnte meinen, dass der europäische Gerichtshof das verbietet. Leider aber ist das ausgeurteilt, die Steuerhoheit der Mitgliedsstaaten wird höher bewertet als individuelle Rechte der Personen und Unternehmen. Die Wegzugsbesteuerung ist zulässig. 

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Wegzugssteuer Unternehmen: Was ist die Wegzugsbesteuerung, in welchen Ländern gilt sie und welche Vermögenswerte sind erfasst?

Bei aller Globalisierung stehen die Länder untereinander in einem ständigen Wettbewerb um das Steueraufkommen. Das machen sich Privatpersonen und auch Unternehmen zunutze und berücksichtigen die Steuern bei ihren Entscheidungen.  In den Zuständigkeitsbereich eines anderen Staates zu ziehen oder teile eines Unternehmens dorthin zu verlegen bedeutet kann allerdings gleichzeitig den Verlust des Besteuerungsrechts beim bisher zuständigen Staat bedeuten. Ob ein solcher Verlust eintritt, hängt zum einen von dem Doppelbesteuerungsrecht (kurz: DBA) ab, das der bisher zuständige Staat mit dem aufnehmenden Staat hat. Diese abkommen werden immer nur bilateral zwischen zwei Staaten geschlossen, ein weltweit gültiges DBA gibt es nicht. Zum anderen hängt es davon ab, ob der bisherige Staat überhaupt einen Anspruch geltend macht, nicht alles Staaten tun das.   

 

Die Wegzugsbesteuerung gilt in Deutschland für natürliche Personen, die innerhalb eines Zeitraums von zwölf Jahren mindestens 7 Jahre lang in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sind. Darüber hinaus müssen diese Personen folgende Voraussetzungen erfüllen:  

 
  • Die Person muss innerhalb der vergangenen 5 Jahre mindestens 1% Anteile an einer Gesellschaft besessen haben. Ob es sich dabei um eine deutsche oder ausländische Kapitalgesellschaft handelt, spielt keine Rolle.
  • Die Person muss ihren Wohnsitz in Deutschland nicht endgültig aufgeben. Sofern die steuerliche Ansässigkeit jedoch in ein anderes Land wechselt -das kann auch schleichend und ungewollt erfolgen greift die Wegzugsbesteuerung 
  • Oder: Die Anteile werden an eine natürliche oder juristische Person übertragen, die nicht unbeschränkt der Steuerpflicht unterliegt. Z.B. Schenkung an ein Kind, das im Ausland lebt.

Auch der Wertzuwachs von Kryptowährungen, die innerhalb von 12 Monaten vor Wegzug angeschafft wurden, wird erfasst. Die Steuer wird sofort erhoben, sie wird nicht mehr wie früher gestundet. Wertgrundlage ist der tatsächliche Wert. Bei börsennotierten Anlagen ist dieser leicht zu ermitteln. Bei Anteilen an einer nicht UG oder GmbH gibt es solche Werte nicht. Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht, entweder den Wert durch ein Gutachten zur Unternehmensbewertung nachzuweisen oder aber den meist unrealistisch hohen Wert nach dem Bewertungsgesetz zu akzeptieren.  

In Österreich besteuert den Wertzuwachs aus Wertpapieren, Beteiligungen und Kryptowährungen (ohne zeitliche Limitierung und ohne Untergrenze der prozentualen Beteiligung) ebenfalls, wenn jemand ins Ausland zieht. Die Steuer wird zwar sofort festgesetzt, aber auf Antrag nicht erhoben, wenn der Umzug in einen EWR-Staat erfolgt. Hinweis: Die Schweiz ist kein EWR-Staat. In Österreich wird der Wert eine GmbH-Beteiligung anderes ermittelt als in Deutschland, daher sind die beiden Systeme nicht miteinander vergleichbar.  

Die Schweiz erhebt keine Wegzugsteuer, weil auch der Verkauf von Anteilen bei fortbestehendem Wohnsitz in der Schweiz steuerfrei ist. 

Die Niederlande erheben eine Wegzugsteuer, die jedoch anders konzipiert ist. Besteuert wird der Wertzuwachs auf wesentliche Beteiligungen, hier die die Grenze bei 5% der Anteile. Erfasst wird auch die Wertsteigerung in anderen Anlagen. Die Steuer kann auf Antrag gestundet werden, wobei Auflagen auferlegt werden können, z.B. die Stellung von Sicherheiten. Spätestens beim verkauf der Anlagen ist die Stundung beendet.  

Frankreich besteuert den Wertzuwachs in Anteilen von Personen, die in den zehn Jahren vor der Verlegung ihres Wohnsitzes ins Ausland mindestens sechs Jahre lang in Frankreich steuerlich ansässig waren und Gesellschaftsrechte, Wertpapiere oder Rechte besitzen, die einen Gesamtwert von mindestens 800 000 € erreichen oder mindestens 50 % der Gesellschaftsgewinne einer Gesellschaft ausmachen. Die Wegzugsbesteuerung wird unter bestimmten Bedingungen gestundet, bis die stillen Reserven tatsächlich realisiert werden. Der Antrag auf Stundung muss aber mindestens 90 Tage vor Verlegung des Wohnsitzes erfolgen und nicht erst, wenn die Steuer festgesetzt wird. 

Italien hat ein System, das die Besteuerung auf unrealisierte Kapitalgewinne, z. B. Anteile an Kapitalgesellschaften andere Wertpapiere bezieht. Immobilien, die sich in Italien oder im Ausland befinden, sind ebenfalls betroffen. Die Steuer wird auf den Wert der Vermögenswerte zum Zeitpunkt des Wegzugs berechnet. Der Steuersatz beträgt 12,5 %. Sie kann bei Wegzug in einen EWR-Staat jedoch gestundet werden 

 

Wegzugssteuer Unternehmen: korrespondierende Behandlung im Zuzugsstaat

Wer beim Wegzug aus einem Land die eine Besteuerung des fiktiven Wertzuwachses akzeptieren musste, fragt sich, was nun im Zugzugsstaat geschieht. Das hängt zunächst von den nationalen Gesetzen ab. Manche Länder besteuern den Wertzuwachs aus bestimmten Vermögenswerten gar nicht. Dann hat die Wertermittlung im vormaligen Staat keine weitere Bedeutung für die Besteuerung im neuen Staat. Wer mit Kryptowährungen aus Österreich oder mit schon lange gehaltenen Immobilien nach Deutschland zieht freut sich, dass realisierte Gewinne unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben. Wer in Deutschland die seit weniger als einem Jahr gehaltenen Kryptos mit nach Slowenien, Malta oder in die vereinigten Arabischen Emirate mitnimmt, kann sie dort steuerfrei verkaufen.  Wer von Deutschland in die Schweiz umzieht, kann dort seine Anteile an einer wo auch immer ansässigen AG, GmbH oder Ltd. steuerfrei verkaufen. 

Man muss jedoch in die nationalen Steuergesetze und die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen schauen. Denn daraus können sich im Einzelfall durchaus Bindungswirkungen der wegzugs-Bewertung für die weitere steuerliche Behandlung im Zuzugsstaat ergeben.  

Wegzugsteuer: Höhe der steuerlichen Belastung

In Deutschland gibt es keinen festgelegten Wegzugssteuerbetrag im eigentlichen Sinne. Bei der Wegzugsbesteuerung handelt es sich lediglich um das Gesetz, das die Versteuerung des Privatvermögens festlegt, wenn Unternehmer oder Gesellschafter Deutschland verlassen. Die Grundlage dafür bildet das Einkommensteuergesetz mit § 17 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.  
 
Wichtig zu wissen ist, dass die steuerlichen Auswirkungen eines Wegzugs aus Deutschland je nach den individuellen Umständen variieren können. Es wird dringend empfohlen, sich frühzeitig von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die spezifischen steuerlichen Auswirkungen Ihres Wegzugs zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. 

Wegzugsbesteuerung Deutschland: Funktionsverlagerung und Verlagerung des Managements, Betriebsaufspaltung durch Home Office

Nicht nur die Anteilseigner können der Wegzugsbesteuerung unterliegen, sondern auch Unternehmen selbst können so besteuert werden, als hätten sie ihren Betrieb ganz oder teilweise verkauft. Wird eine betriebliche Funktion in ein anderes Land verlagert oder entsteht wegen der Regelungen im Doppelbesteuerungsabkommen eine ausländische Betriebsstätte, dann wird diese Funktion so behandelt, als sei sie verkauft. 

Beispiel 1:  

Ein deutsches Unternehmen hat bereits viele Kunden in Spanien. Es wird erstmals ein in Spanien lebender Mitarbeiter für den Verkauf eingestellt.  Folge: Aufgrund des DBA entsteht damit eine Betriebsstätte. Der gesamte Kundenstamm in Spanien wird nun nach dem Ertragswertverfahren bewertet und 1:1 besteuert, weil der selbst geschaffene Kundenstamm als immaterielles Wirtschaftsgut keinen Buchwert hat. 

Beispiel 2: 

Der Geschäftsführer eines deutschen Unternehmens in Rechtsform einer GmbH, an dem er nicht beteiligt ist, verlagert seinen Wohnsitz nach Spanien und führt die Geschäfte als Entscheidungsträger von dort aus. Das führt aufgrund des DBA zur Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit der GmbH ins Ausland. Das Unternehmen wird behandelt, als sei es insgesamt verkauft worden. Unter Umständen, und das wird auch die Regel sein, hat das somit steuerlich in Spanien ansässige Unternehmen aber eine Fabrik oder Büros in Deutschland, die nach demselben DBA als steuerliche Betriebsstätte zu behandeln sind. Es ist nicht abschließend geklärt, ob der Wert des wegziehenden Unternehmens mit dem verbleibenden Wert der Betriebsstätte verrechnet wird. 

Beispiel 3:     

Ein Münchner Unternehmer hat das vom Vater geerbte Unternehmen in Rechtsform einer GmbH oder AG zur Blüte gebracht. Ihm gehören mehr als 50% der Anteile bzw. Stimmrechte. Er leistet sich eine Finca auf Mallorca und richtet sich dort auch ein Home-Office ein, von dem er tätig wird, wenn er auf der Insel ist. Folge: nach neuester Rechtsprechung des BFH gelten die Grundsätze der Betriebsaufspaltung auch grenzüberschreitend. Damit werden die Anteile an der deutschen GmbH zum notwendigen Betriebsvermögen der in Spanien ansässigen Besitzgesellschaft.  Dass Spanien eine solche steuerliche Konstruktion nicht kennt und daher keine Unternehmensgewinne besteuert, ist unerheblich.  Deutschland besteuert den Wertzuwachs in den Anteilen in voller Höhe. Anders als beim echten Wegzug, wenn der Unternehmer als weggezogen wäre, wird die Steuer nicht erstattet, wenn er das Home-Office wird aufgibt.

Wegzugsbesteuerung Deutschland: Vermeidung oder Reparatur der Wegzugsbesteuerung

Die Wegzugsbesteuerung für Unternehmen kann umgangen oder rückabgewickelt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das hängt vom Steuerrecht des entsprechenden Landes ab. Welche Optionen Unternehmer in Deutschland haben, die steuerliche Belastung zu vermeiden oder die bereits entstandene Wegzugbesteuerung rückabzuwickeln und eine Erstattung zu bekommen, möchten wir an dieser Stelle kurz anreißen. Für eine konkrete Auskunft über Ihre Möglichkeiten, raten wir Ihnen jedoch, einen Experten für internationales und nationales Steuerrecht hinzuzuziehen. In unserer Steuerkanzlei artax beraten wir Sie gerne über Ihre individuellen Optionen.  

Die erste Möglichkeit, eine Wegzugsbesteuerung für Unternehmen zu vermeiden, ist die Änderung der Rechtsform oder Änderung des Steuerregimes. Denn die Wegzugsbesteuerung gilt nur für Kapitalgesellschaften und für solche Personengesellschaften, die zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft optiert haben. 

Wenn die Entscheider wegziehen, kann durch eine Geschäftsführungsordnung oder ein Organisationsreglement gesichert werden, dass die wesentlichen Entscheidungen des täglichen Geschäfts weiterhin im Inland getroffen werden.  

Die aus dem Home-Office im Ausland entstehende steuerliche Gefahr lässt sich dadurch vermeiden, dass man die Anteile an der Kapitalgesellschaft zuvor in Mitunternehmerschaft, z.B. auch in eine seit 1. Januar 2024 zugelassene eGbR einbringt. Das muss wegen der Besonderheiten des UmwStG und auch vor dem Hintergrund des Ehe- und Familienrechts fachlich gut begleitet werden. 

Wegzugsteuer für Unternehmen durch Rückkehrregelung beseitigen

Wer innerhalb von 7 Jahren nach Deutschland zurückkehrt, kann die bereits erfolgte Wegzugsbesteuerung unter Umständen auf null zurückdrehen. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn die Anteile innerhalb dieses Zeitraums nicht veräußert, übertragen oder in ein Betriebsvermögen eingelegt wurden und wenn keine Gewinnausschüttungen erfolgt sind, deren Wert insgesamt höher ist als ein Viertel des damaligen Unternehmenswertes.  

Eine Rückkehr, auch mit dem Ziel erneut auszuwandern kann dann Sinn machen, wenn infolge Corona oder anderer Umstände die letzten Jahre weniger erfolgreich waren. Zunächst erhält man die Steuer und damit Liquidität zurück. Beim erneuten Wegzug, diesmal eventuell besser organisiert, würden die letzten drei Jahresergebnisse den Wert bestimmen.

Wegzugsbesteuerung Unternehmen: Sonderreglung für Familienstiftungen

Wer sein Vermögen auf eine Familienstiftung überträgt, kann von einem Steuerfreibetrag von 400.000 Euro Gebrauch machen, sofern die Stiftung ausschließlich der Kinder und Kindeskinder des Stifters fördert. Darüber hinaus muss eine Familienstiftung keine Gewerbesteuer und nur 15% Körperschaftssteuer bezahlen, weshalb es sich lohnen kann, GmbH-Anteile dahingehend zu übertragen.  

In weiteren Fällen und Konstellationen lässt sich die Wegzugsbesteuerung umgehen oder mindern. Dies erfordert jedoch das Fachwissen eines steuerlichen Experten für nationales und internationales Steuerrecht. Wenn Sie mehr über Ihre Möglichkeiten und Aussichten zum Thema Wegzugssteuer für Unternehmen erfahren möchten, sprechen Sie uns gerne an!  

Jürgen Bächle
Jürgen Bächle

ist seit 1989 als selbständiger Steuerberater und Experte im internationalen Steuerrecht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuerberaterverbandes Baden-Württemberg, DSTVBW.

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