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Ob ein Startup eine geniale Idee hat, oder der Entschluss, eine Firma zu gründen, aus der Not heraus geboren wird: Am Anfang steht der Gedanke, für ein bestehende Problem oder eine Marktlücke eine Lösung zu entwickeln. Es werden Recherchen angestellt, Zeit und Geld investiert. Ob daraus jemals ein Unternehmen entsteht, entscheidet sich erst zu einem späteren Zeitpunkt. Bis dahin vollzieht sich der Prozess in der steuerlichen Privatsphäre. Das Finanzamt würde einem Startup die Kosten auch dann nur zum Abzug zulassen, wenn ein es nachweist, dass schon zu diesem Zeitpunkt ein Businessplan vorliegt, der zukünftige Gewinne voraussagt.
Im Laufe der Zeit werden die Erkenntnisse so konkret, dass man das Projekt entweder fallen lässt, oder es einen Grad erreicht, der unternehmerisch nutzbar erscheint. Das ist dann der Zeitpunkt, an dem eine Entscheidung zu treffen ist. Wer das unternehmerische Risiko scheut, gibt entweder auf oder sucht sich einen Partner oder Käufer für die Entwicklung. Im Falle des Verkaufs wird dann geprüft und entschieden, ob überhaupt, und falls ja, unter welcher Einkunftsart der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf zu versteuern ist.