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Wie ist das Kindergeld im Ausland geregelt? In Deutschland ist das Kindergeld im Rahmen des Einkommensteuergesetzes geregelt. Um überhaupt einen Anspruch auf Kindergeld zu haben, muss man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn man in Deutschland eine Wohnung unter solchen Bedingungen hat, die darauf schließen lassen, dass man sie Wohnung behalten und benutzen wird. Das wird zum Problem, wenn die Eltern zum Beispiel aufgrund einer Entsendung zeitlich befristet ins Ausland umziehen und die alte Wohnung beibehalten. Selbst dann, wenn diese Wohnung voll eingerichtet ist und man sie Im Urlaub benutzt und sie auch für die Zeit nach der Rückkehr beibehält, sehen die Finanzgerichte Keine Wohnung im Sinne des § 8 AO und verneinen den Kindergeldanspruch.
Andererseits kann man auch ohne Wohnung In Deutschland einen Kindergeldanspruch haben. Wer einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder hier arbeitet für den kommt ein Anspruch grundsätzlich in Frage. Wer nicht im Inland tätig ist, aber einen Antrag stellt, wonach er als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird, hat ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld. dafür kommen Fälle in Frage, bei denen der berechtigte im EWR-Raum bzw. in der Schweiz wohnt, Und hierzulande mindestens 90% seiner gesamten Einkünfte zum Beispiel aus der Beteiligung an einem Unternehmen bezieht.