Wer zollrechtlich relevante Tätigkeiten entfaltet, insbesondere Import von Gütern, muss sich für eine EORI Nummer registrieren. Diese dient der Identifikation der beteiligten für die Zollabwicklung in der Europäischen Union.
Die Steuer wird vom tatsächlich empfangenen Entgelt berechnet. Anders als bei den Ertragsteuern wird die MWSt nicht im Zeitpunkt der Leistungserbringung fällig, sondern erst bei Zahlungseingang.
Wer zollrechtlich relevante Tätigkeiten entfaltet, insbesondere Import von Gütern, muss sich für eine EORI Nummer registrieren. Diese dient der Identifikation der beteiligten für die Zollabwicklung in der Europäischen Union.
Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mehr als 100.000 Schweizer Franken erzielen, müssen sich in der Schweiz steuerlich registrieren, wenn sie dort Umsätze ausführen, die nicht von der Bezugssteuer abgedeckt sind.
Steuerpflichtig sind außerdem alle Schweizer Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 100.000 CHF. Wer als inländisches Unternehmen weniger Umsatz erzielt, kann sich freiwillig registrieren.
Die MWST der Schweiz wird auf alle im Inland erbrachten Leistungen und gelieferten Gegenstände angewandt. Als Inland neben dem Staatsgebiet des Landes auch:
Schweizer Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 100.000 CHF können sich entweder von der Steuerpflicht befreien lassen oder sich freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen.
Ein ausländisches Unternehmen, das in der Schweiz tätig und steuerpflichtig ist und dort keine Betriebsstätte unterhält, muss sich durch einen in der Schweiz ansässigen Fiskalvertreter vertreten lassen. Dieser übernimmt die Pflichten des in der Schweiz MWST-pflichtigen ausländischen Unternehmens mit Ausnahme der Haftung für die Steuerschulden und deren Bezahlung.
Die Steuervertretung ist Ansprechpartner der Fiskalverwaltung und unter anderem zuständig für die Angabe der MWSt-Erklärungen, rechtzeitige Zahlung und Aufbewahrung der belege an ihrem Domizil. Im Zuge der Registrierung verlangt die Schweiz eine Sicherheitsleistung. Die Höhe der Sicherheit beträgt 3% des erwarteten jährlichen steuerbaren Inlandumsatzes, mindestens aber 2.000 CHF, höchstens 250.000 CHF. Die Sicherheit kann wie folgt geleistet werden durch:
Seit 2020 können die im MWST-Register eingetragenen ausländischen Unternehmen auf die Deklaration ihrer gesamten weltweiten Umsätze verzichten und in den typischerweise quartalsmäßigen Anmeldungen lediglich die in der Schweiz erzielten Umsätze deklarieren. Die zu zahlende MWST kann verrechnet werden mit den Vorsteuern, die dem Unternehmer in der Schweiz in Rechnung gestellt wurden. Auf die Zahlung kommt es insoweit nicht an. Zudem können gezahlte Einfuhrumsatzsteuern und gezahlte Bezugssteuern abgezogen werden.
Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland ist grundsätzlich Zoll zu entrichten. Dessen Höhe ist von der Warennummer (TARIC-Code bzw. Codenummer) abhängig. Bei der Einfuhr von Waren kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zollpräferenz in Anspruch genommen werden. Die Voraussetzungen für die Befreiung orientieren sich überwiegend an dem Verwendungszweck der Güter. Für die Zollabfertigung wird eine Rechnung und eine Packungsliste benötigt.
Wer in der Schweiz MWSt-pflichtig nicht ist, dort aber MWST auf Lieferungen und Leistungen bezahlt hat, kann sich diese erstatten lassen. Dazu müssen die Käufer jedoch mindestens 300 CHF einschließlich der Schweizer Mehrwertsteuer ausgeben. Für Waren mit einem geringeren Wert gewährt die Schweiz keine Steuererstattung. Um die Steuer zurückzuerhalten, müssen die Besucher bei der Ausreise am Zollschalter das Formular „Ausfuhrdokument im Reiseverkehr“ vorlegen und von den Zollbeamten abstempeln lassen. Dazu ist es notwendig, die Schweiz über eine geöffnete Zollstelle zu verlassen.
Der reguläre Steuersatz beträgt 7,7%. Das Beherbergungsgewerbe wird mit 3,7% besteuert. Daneben gibt es den reduzierten Steuersatz von 2,5% für
ist seit 1989 als selbständiger Steuerberater und Experte im internationalen Steuerrecht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuerberaterverbandes Baden-Württemberg, DSTVBW.
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