Die Gründung einer UG oder GmbH ist relativ einfach und erfolgt oft beinahe reflexartig. Ob diese Rechtsform immer Sinn macht, sei dahingestellt. Sicher ist die Haftungsbeschränkung ein Aspekt bei der Wahl der Rechtsform. Die Beschränkung Hält so gut wie immer für die Gesellschafter, solange diese nicht mit Gesellschafterdarlehen der Finanzierung des Unternehmens beteiligt sind. kritischer wird es für die Geschäftsführung, die relativ schnell in die persönliche Haftung gerät. denn ein Geschäftsführer handelt nicht für sich, sondern wie ein Treuhänder für fremdes Vermögen. Dies gilt selbst dann, wenn ihm selbst 100% der Anteile gehören.