Der Gedanke, durch geschickte Gestaltung des Vergütungsmodells, Nutzung von Spezialnormen aus den DBA, sich Vorteile zu verschaffen, liegt nahe. Aber Vorsicht — die in Deutschland gesetzlich verankerte Kriminalisierung von Steuervergehen trifft nicht nur den direkten Täter, auch Beihilfe ist strafbar. Steuerhinterziehung ist in Deutschland nach § 370 AO eine Straftat, die auch mit Gefängnisstrafe geahndet wird.
Im Normalfall ist der Arbeitgeber für die korrekte Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer verantwortlich. Diese Pflicht trifft jedoch nur den inländischen Arbeitgeber. Wer in Deutschland für eine ausländische Gesellschaft arbeitet, muss die Steuer deshalb selbst anmelden und an das Finanzamt abführen.
Das gesetz verpflichtet jeden, der sich an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt oder eine Einkunftsquelle im Ausland hat (z.B. eine vermietete Immobilie), diese dem finanzamt anzumelden. Die Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit.