Es gibt verschiedene Arten von Kryptowährungen, darunter:
Geldanlage oder Zahlungsverkehr sind heute nicht mehr eine Sache, zu der man unbedingt eine Bank braucht. Auch Kleinanleger überlegen sich, ob das gute alte Sparbuch noch das richtige ist, oder man nicht in ETF oder Bitcoin investieren sollte. Mit relativ wenig technischer Kenntnis und überschaubarem Aufwand schafft man das auch. Und kann, wenn man sich mit Steuern & Kryptowährungen auskennt, sogar von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Es gibt verschiedene Arten von Kryptowährungen, darunter:
Manche Kryptos muss man gar nicht kaufen oder selbst schürfen, sie fallen einem praktisch aus heiterem Himmel zu. Das nennt man dann „Airdrops“. Das sind, auf im Kryptomarkt übliche und Blockchain–basierte Coins oder Token. Aber wer schenkt einem so etwas und weshalb? Diese Airdrops sind wie Werbegeschenke, sie werden von den Initiatoren einfach verteilt, um besser aufzufallen und zahlende Kundschaft anzulocken. Das kann als Marketingmaßnahme gesehen werden, aber auch als Instrument zum Sammeln von Daten. Vorsicht ist damit immer geboten, aber es geht nicht generell um Betrug. Man kann die Airdrops auch aktiv im Internet suchen.
Sämtliche Kryptos basieren auf der Blockchain-Technologie. Es kommt vor (Bitcoin ist dafür ein bekanntes Beispiel), dass sich eine solche Blockchain teilt wie eine Gabel (englisch: Fork). Ein Teil der Anleger ist noch in der alten Chain, die anderen schon in der neuen. Irgendwann werden die alten Tokens in neue getauscht, um wieder einheitlich unterwegs zu sein. Eine solche Teilung nennt man je nachdem, ob das alte Protokoll beibehalten wird oder ausläuft, eine Hard Fork oder Soft Fork. In dem Zusammenhang erhaltene, neue Coins oder Token gelten steuerlich nicht als Anschaffung und lösen damit keine neue Mindest-Haltedauer aus. Es muss auch kein Gewinn aus dem Umtausch versteuert werden.
Jede Blockcain hat ihre Regeln. Wer eine Transaktion durchführen will, braucht dafür die Zustimmung der Mehrheit der Teilnehmer. Denn deren Interessen sind von der neuen Transaktion berührt. Die Zustimmung oder Ablehnung erfolgt anhand der Regeln und Algorithmen blitzschnell.
Das Wort taucht gelegentlich auf und soll daher kurz erklärt werden: Nodes sind Computer oder Geräte, die Teil eines Netzwerks sind und eine wichtige Rolle in der Funktionsweise von Blockchains und Kryptowährungen spielen. Sie speichern eine Kopie der Blockchain und helfen dabei, Transaktionen zu verifizieren und das Netzwerk zu sichern. Nodes sind also entscheidend für die Funktionsweise und Sicherheit von Blockchain-Netzwerken.
Dass man je nach Land der Ansässigkeit die Zinsen auf dem Sparbuch oder die Erträge aus dem Wertpapier-Depot versteuern muss, ist hinlänglich bekannt. Allerdings gibt es heutzutage zehntausende verschiedener Anlagemöglichkeiten, nur ein Bruchteil der Erträge ist in dem Land zu versteuern, in dem man lebt. Dann kann auch das Herkunftsland der Erträge Steuern auf Kryptowährungen erheben. Eine Doppelbesteuerung ist damit grundsätzlich möglich. Dies gilt es zu vermeiden.
Kryptos werden international steuerlich nicht einheitlich beurteilt, die Regelungen sind von Land zu Land unterschiedlich. In vielen Ländern gelten sie als Vermögenswerte, was bedeutet, dass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen versteuert werden müssen. Es gibt jedoch Unterschiede in der Behandlung je nach Art der Transaktion, Haltedauer und spezifischen Gesetzen des jeweiligen Landes.
Neben der Einkommensteuer im Heimatland ist man oft damit konfrontiert, dass in dem Land, aus dem die Erträge kommen, eine lokale Steuer erhoben wird. Man spricht von Besteuerung an der Quelle und damit von Quellensteuer. Zwar kann man je nach Land einen Teil der Quellensteuer zurückbekommen. Aber dazu ist in dem entsprechenden Land erst einmal ein Antrag zu stellen. Der muss zudem innerhalb bestimmter Frist gestellt und auch formal vollständig sein. artax ist darin spezialisiert und holt die Quellensteuer zurück. Der nicht erstattbare Teil wird dann auf die heimische Steuer angerechnet und damit Doppelbesteuerung vermieden.
Was bei herkömmlichen Kapitalanlagen schon schwierig genug ist, erfährt durch die zunehmende Anlage in Kryptowährungen und Krypto-assets eine erheblich höhere Komplexität. Das gilt erst recht, wenn man berücksichtigt, dass die Kryptos auf der Blockchain Technologie basieren und diese wiederum keinen fest zugeordneten Platz auf der Erdoberfläche hat. Denn die Daten werden nicht auf einem Rechner gehalten, sondern auf sehr vielen, überall auf der Welt verteilten Rechnern gespeichert.
In den internationalen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, den sog. DBA, gibt es keine spezifischen Regeln für die Kryptos. Sie werden daher in den DBA als Sonstige Einkünfte behandelt, teilweise auch als Mischform aus Dividenden und Sonstigen Erträgen. Um die Besteuerung der Erträge zu regeln, gilt international ein Konsens, wonach das Besteuerungsrecht für die Erträge aus Krypto-Anlagen bei dem Land liegen soll, in dem der Empfänger lebt. Wie das sodann in den beteiligten Staaten gehandhabt wird, bestimmt sich nach dem nationalen Steuerrecht. Und da gehen die Wege deutlich auseinander.
In internationalen Fällen spielt es teilweise eine Rolle, wer wann von Land A nach Land B umgezogen ist. In Deutschland und weiteren Ländern unterliegen Wertsteigerungen in Kryptos der Wegzugsbesteuerung. Nach einem Jahr Haltedauer ist man allerdings steuerfrei, das gilt auch beim Wegzug. Andere Länder wie z.B. die Schweiz besteuern die Erträge gar nicht, jedenfalls solange es sich um Anlagen im steuerlichen Privatvermögen handelt.
Wie hoch die steuerliche Belastung von Krypto-Investoren ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Gewinne aus Kryptowährungen werden immer mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz verrechnet. Auch beim Mining von Kryptos gibt es Unterschiede.
In Deutschland wird das Mining als Anschaffungsvorgang behandelt, in der Schweiz und auch weiteren Ländern ist das Mining steuerfrei. Die Schweiz besteuert auch laufende Erträge aus Kryptos nicht, sofern der Handel nicht gewerblich ist. Wer sog. Airdrops erhält, muss deren Wert im Zeitpunkt des Zuflusses als Einkommen versteuern. Das gilt auch für Staking Rewards in Form von zusätzlichen Coins oder Tokens.
Non-Fungible Tokens (NFTs) sind digitale Vermögenswerte, die häufig im Kunst- und Musikbereich und in virtuellen Sammlungen verwendet werden. Sie werden gleich behandelt wie andere Kryptos, außer wenn damit Lizenzeinnahmen erzielt oder die NTF gewerbsmäßig eingesetzt werden. Auch privat gehaltene Kryptos unterliegen in der Schweiz der Vermögensteuer. Selbst dann, wenn Verluste eingetreten sind, muss der Wert am Jahresende in der Steuererklärung angegeben werden.
Kredite auf Krypto-Plattformen werden so behandelt, dass Gewinne steuerpflichtig sind, gezahlte Zinsen und Schulden in der Schweizer Steuererklärung jedoch abgezogen werden können.
Einige Länder erheben die reguläre Einkommensteuer. Deutschland besteuert Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, Spanien besteuert die Erträge als Dividenden mit einem reduzierten Steuersatz. So erhebt Spanien nicht die reguläre Steuer von bis zu 47 %, sondern es wird auf die „Criptomonedas“ die Dividendensteuer zwischen 19% und 23% erhoben. Die unterschiedliche Einordnung in verschiedene Einkunftsarten führt in grenzüberschreitenden Sachverhalten zu einem Qualifizierungskonflikt. Diesen aufzulösen und die im Raum stehende Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist eine der Aufgaben der artax.
Portugal hatte die Gewinne bis 2022 steuerfrei belassen. Seither werden bei Verkauf innerhalb eines Jahres 28% Steuer erhoben. Die Steuerpflichtigen haben aber ein Wahlrecht, stattdessen das Einkommen regulär zu besteuern und können somit profitieren, wenn ihr Steuersatz niedriger ist. Siehe auch Portugal-Krypto-Steuerleitfaden im Jahr 2024. Bei gewerblichem Handel gelten wie überall andere Regeln. Österreich besteuert insoweit Kapitalerträge und erhebt 27,5% Steuer. Slowenien ändert sein Steuerrecht gerade dahingehend, dass Kleinanleger mit wenigen Transaktionen mit 10% besteuert werden, sie aber sehr schnell zu geschäftlichen Anlegern umqualifiziert werden und dann 19% zahlen.
Wem es dort nicht zu heiß ist und wer einen Wohnsitz dort auch längere Zeit aushält, kann auch nach Dubai bzw. in die vereinigten Arabischen Emirate umziehen. Dort wird das Einkommen gar nicht besteuert.
In Deutschland werden die Kryptowährungen meist als private Wirtschaftsgüter behandelt. Gewinne aus der Veräußerung unterliegen der Besteuerung dann, wenn die Kryptos entweder in einem Betriebsvermögen gehalten oder aus dem Privatvermögen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung verkauft oder in andere Werte getauscht werden. Bei einem Verkauf aus dem steuerlichen Privatvermögen gilt eine Freigrenze (nicht Freibetrag) von 600 Euro pro Jahr. Verluste können nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Werden die Kryptos nach der Anschaffung verliehen oder in anderer Weise zur Erzielung von Einkünften verwendet, (Staking und Lending) verlängert sich die Haltefrist für einen steuerfreien Verkauf auf 10 Jahre.
Abgesehen von der Zuordnung zum steuerlichen Betrieb oder Privatvermögen und der Haltedauer gibt es in Deutschland keine grundsätzlichen Unterschiede, was die Steuern auf Kryptowährungen anbelangt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Status erworben und nicht selbst geschürft wurden. Denn auch Erträge aus dem Mining von Kryptos können sonstige Einkünfte bzw. als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert werden.
In Deutschland gibt es eine Haltefrist für Kryptowährungen. Das bedeutet: Auf Kryptowährungen, die erst nach einem Jahr veräußert werden, fallen keine Steuern an. Findet die Veräußerung innerhalb dieser Haltefrist statt, werden die Steuern auf Kryptowährungen zum persönlichen Einkommenssteuersatz hinzugefügt.
Dieser Einkommenssteuersatz kann mit 0% – 45% versteuert werden. Auch hierbei handelt es sich um eine individuelle Angelegenheit, die am besten von einem professionellen Steuerberater überprüft werden sollte.
ist seit 1989 als selbständiger Steuerberater und Experte im internationalen Steuerrecht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuerberaterverbandes Baden-Württemberg, DSTVBW.
artax berät international tätige mittelständische Unternehmen und Privatpersonen fachübergreifend in allen Belangen des deutschen und internationalen Steuerrechts und angrenzender Gebiete sowie bei der Unternehmensstrategie und Standortfragen.
Überzeugen Sie sich von unserer Expertise auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Steuerrechts, erfahren Sie mehr von aktuellen Rechtsprechungen sowie Grenzgänger-Themen und profitieren Sie von unserem fundierten Fachwissen über die Erstellung individueller Steuerstrategien. Ihre steuerrechtliche Wissensdatenbank – artax
Ganz gleich, ob Sie den Schritt in ein neues Land planen oder Ihr Unternehmen international ausrichten möchten, unser Team bei artax steht Ihnen stets mit Sachverstand und Expertise zur Verfügung.