Palma de Mallorca hat mit artax Fachberater für Internationales Steuerrecht einen neuen Hotspot. Zum Team unter der Leitung eines erfahrenen deutschen Steuerberaters gehört auch eine deutsche Rechtsanwältin mit Erfahrung im spanischen Recht, dazu im internationalen Familien- und Erbrecht sowie im Gesellschaftsrecht. Seit vielen Jahren auf Mallorca ansässige Fachkräfte, die sich mit jeder Facette der Bürokratie und den Gepflogenheiten bestens auskennen, runden das Team ab.
Sich nach Spanien zu orientieren ist nicht nur eine Frage des Wohnens, ob in Miete oder durch Kauf einer Immobilie. Selbstverständlich wird man sich dazu fachkundigen Rat einholen. Es ist jedoch nicht damit getan, vernünftige Verträge in der Hand zu haben und die obligatorische Steuernummer, die N.I.E. zu beantragen. In einem anderen Land zu leben und zu arbeiten verändert auch die rechtliche Umgebung der Menschen. Das gilt für das Steuerrecht und die Sozialversicherung ebenso wie für das Familien- und Erbrecht.
Eine vorteilhafte Gestaltung ist schon eine Herausforderung, wenn nur zwei Länder beteiligt sind. Was aber ist, wenn man in einem anderen Land geheiratet hat, man in einer Patchwork-Familie lebt, ein Kind in den USA studiert, das andere in Frankreich verheiratet ist und die Eltern ihren Lebensabend ganz woanders verbringen? Bei alledem genügt keine Momentaufnahme, denn das Leben ist ein dynamischer Prozess. artax sieht deckt in der gestalterischen Beratung die gesamte Bandbreite im privaten und unternehmerischen Umfeld ab und bezieht absehbare Veränderungen mit in die Überlegungen ein.
Jede noch so interessante Gestaltung muss auch gelebt werden. Das lässt sich am Beispiel der Buchhaltung für eine Betriebsstätte aufgrund Home-Office in Spanien darstellen. Der obligatorische Jahresabschluss und die Steuerdeklaration nach spanischem Standard genügen in international gelagerten Fällen nicht. Zur Einbindung der Betriebsstätte samt deren Steuern in den Abschluss des Mutterhauses braucht man die Überleitung des spanischen Jahresabschlusses in das Recht des Stammhauses, z.B. HGB, oder Swiss GAAP FER. Die Daten werden von artax im Kontenrahmen und in der Sprache des Stammhauses zum Einlesen in deren System, z.B. DATEV oder SAP zur Verfügung gestellt. Das ermöglicht auch dem Wirtschaftsprüfer die Übernahme der Daten in sein System, sorgt für Transparenz und reduziert am Ende die Kosten. Wer gut beraten ist, gestaltet seine persönliche, rechtliche und steuerliche Situation bestmöglich.
Ganz gleich, ob Sie den Schritt in ein neues Land planen oder Ihr Unternehmen international ausrichten möchten, unser Team bei artax steht Ihnen stets mit Sachverstand und Expertise zur Verfügung.