Der ausländische Investor und das chinesische Partnerunternehmen sind in unterschiedlichen Rechtsumgebungen und Kulturen zuhause. Während westliche Unternehmen privatwirtschaftlich orientiert sind und Entscheidungen vorzugsweise auf betriebswirtschaftlichen Überlegungen fundieren, wird ein chinesisches Unternehmen, das gilt besonders für Staatsunternehmen, nicht zuletzt auch volkswirtschaftliche Interessen Chinas vertreten müssen.
Das kann in Einzelfällen in Übereinstimmung zu bringen sein, tendenziell ist aber aufgrund der unterschiedlichen inneren Antriebskräfte einem JV in solchen Fällen eher mit Vorsicht zu begegnen.