Beim Jahresabschluss von deutschen Tochtergesellschaften im Ausland treten grundsätzlich häufig Besonderheiten auf.
Wenn die Tochtergesellschaft zum Beispiel in einem Land ansässig ist, in dem lokale Rechnungslegungsstandards gelten, müssen diese angewandt werden. In vielen Ländern können lokale GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) erhebliche Unterschiede zu den IFRS aufweisen. Die Tochtergesellschaften müssen dann möglicherweise doppelte Berichterstattung leisten – einmal nach den lokalen Standards und einmal nach IFRS, falls die Muttergesellschaft dies verlangt.
Auch Aspekte wie die steuerliche Behandlung von Rückstellungen und latenten Steuern, Anforderungen an die Qualität der Wirtschaftsprüfer und Konsolidierungsvorschriften können je nach Land variieren.
Darüber hinaus gibt es einige Unterschiede bezüglich der Transparenz und Berichtspflichten der Jahresabschlussprüfung. So gelten in den USA, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Japan, Kanada und Indien spezifische Offenlegungsvorschriften, die teilweise strenger sind als das deutsche HGB. In China gelten die Chinese Accounting Standards (CAS), die spezifische Offenlegungsvorschriften zur Darstellung von Unternehmensverhältnissen und Finanzinstrumenten beinhalten. Die Offenlegung von Transaktionen mit verbundenen Unternehmen und die detaillierte Darstellung der Kapitalstruktur sind hier besonders wichtig.