Jahresabschlüsse sind daher eine wichtige Informationsquelle des Unternehmens, nicht nur gegenüber Geschäftspartnern. Sie dienen der Information und Kontrolle der Eigentümer beziehungsweise von Anteilseignern über das Geschehen in einem festgelegten Zeitraum. Finanzierungspartner, vor allem die Banken, haben bereits einen gesetzlichen Auftrag, die Jahresabschlüsse zu verlangen und zu prüfen, zusätzlich ist die Pflicht zur Vorlage in allen gängigen Kreditverträgen vereinbart.
Nicht zuletzt verlangen die Finanzbehörden den Jahresabschluss. Neuerdings hat dies im Rahmen der sogenannten Taxonomie zur effizienten Kontrolle und Vergleichen mit anderen Steuerpflichtigen in elektronischer Form und nach amtlich vorgeschriebener Gliederung zu erfolgen.
Die Interessen dieser Adressaten sind selten identisch. Gegenüber den Banken oder potenziellen Investoren will man möglichst gut aussehen, gegenüber dem Finanzamt das steuerpflichtige Ergebnis möglichst niedrig ausweisen. Beides ist zur gleichen Zeit zulässig und möglich.