In Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten: Grenzgänger Deutschland-Schweiz zu sein – ein Wunsch und auch Wirklichkeit für viele Arbeitnehmer.
In Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten: Grenzgänger Deutschland-Schweiz zu sein – ein Wunsch und auch Wirklichkeit für viele Arbeitnehmer.
Nicht wenige überlegen auch, ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen. In den Überlegungen spielen die Steuern dabei oft sogar eine zentrale Rolle. Die Steuerhoheit der Schweizer Kantone führt schon innerhalb der Schweiz dazu, dass man Wohnsitz und Arbeitsort wohl überlegt kombiniert. Nichts anderes gilt für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland, die wegen der guten Arbeitsbedingungen gerne in der Schweiz arbeiten. Grenzgänger Deutschland-Schweiz sein und wohnen in Deutschland ist im Grenzgebiet zur Schweiz deutlich günstiger als ein vergleichbares Domizil in der Alpenrepublik.
Es ist zudem ein hartnäckiges Gerücht, dass man in Deutschland grundsätzlich mehr Steuern zahlen müsste als in der Schweiz. Die völlig unterschiedlichen Steuerkonzepte beider Länder mit den unzähligen Wahlmöglichkeiten und Gestaltungsrechten gerade des deutschen Steuerrechts erlauben eine solch pauschale Beurteilung jedenfalls nicht. Um hier individuell Klarheit zu erlangen, lohnt eine fachlich fundierte Beratung allemal– vor allem für Grenzgänger Deutschland-Schweiz, die über einen Umzug in die Schweiz nachdenken.
In der Schweiz wird einem Grenzgänger Deutschland-Schweiz von der Kantonalen Migrationsbehörde des Arbeitsortes eine „Grenzgängerbewilligung“ ausgestellt, während für Deutschland ein solcher besonderer Aufenthaltsausweis nicht vorgesehen ist. Eine solche Bescheinigung hat in der EU jedenfalls nur deklarative Wirkung, sie ist jedem EU-Bürger auszustellen, da das Europarecht jedem EU-Bürger das Recht einräumt, sich in einem anderen Mitgliedstaat um Stellen zu bewerben sowie sich dort frei aufzuhalten, um einer Beschäftigung nachzugehen.
In Italien muss ein Tiroler Grenzgänger einen Grenzarbeitnehmer-Ausweis für Angehörige von Mitgliedstaaten der EU beantragen. Diese Grenzpendler-Bescheinigung hat eine Geltungsdauer von 5 Jahren und man erhält sie bei der zuständigen Verwaltungsbehörde gegen Vorlage eines Personalausweises und einer Erklärung des Arbeitgebers bzw. einer Arbeitsbescheinigung. Die Grundregel besagt, dass das Arbeitseinkommen in dem Land versteuert wird, wo die Arbeit ausgeübt wird. Eine Ausnahme bilden die sog. „Grenzgänger“. Das sind Personen, die täglich von der Arbeit an ihren Wohnort in Deutschland zurückkehren. Grenzgänger Deutschland-Schweiz werden in ihrem Wohnsitzland besteuert, zumeist also in Deutschland.
Ist die Rückkehr an mehr als 60 Tagen aus beruflichen Gründen nicht möglich, entfällt der Status als Grenzgänger und man ist wieder beim Grundfall, nach dem die Schweiz das Besteuerungsrecht hat. Das ist aber nur eine von vielen Ausnahmen. Es gibt Sonderregeln für bestimmte Berufsgruppen, auch ob ein Arbeitgeber öffentlich finanziert ist (Universitäten, Krankenhäuser) spielt eine Rolle. Eine individuelle Beratung ist daher unerlässlich, um die Gefahr von Doppelbesteuerung auszuschließen. Eine fachkundige Beratung wird auch die Potenziale zur Reduzierung der Steuerlast aufzeigen.
Wer in der Schweiz arbeitet, ist unabhängig vom Wohnort auch dort in der Sozialversicherung. Während die Schweizer Krankenkassen im Verhältnis zu Deutschland nur eingeschränkte Leistungen übernehmen, bieten die gesetzliche Rentenversicherung AHV und die in der Schweiz üblichen Pensionskassen sehr gute Perspektiven für die Altersversorgung.
Vorsicht ist geboten, wenn die Tätigkeit in der Schweiz endet und man über das auf einem sog. Freizügigkeitskonto deponierte Pensionskassenguthaben verfügt. Dann betrachtet der deutsche Fiskus das Guthaben als Zufluss von Arbeitslohn.
ist seit 1989 als selbständiger Steuerberater und Experte im internationalen Steuerrecht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuerberaterverbandes Baden-Württemberg, DSTVBW.
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