Der reguläre Steuersatz beträgt 13% und wird erhoben auf die Einfuhr und den Verkauf von Gütern, auch auf die z.B. Be- und Verarbeitung von Gütern.
Auch Reparaturen werden mit dem regulären Steuersatz von 13% besteuert.
Dieser Steuersatz gilt auch bei der Einfuhr von Gütern. Im Verkauf gelten die Steuersätze aber nur dann, wenn der leistende Unternehmer ein sog. general taxpayer und nicht etwa ein Kleinunternehmer ist, der zwar nur 3% VAT zahlt, dafür aber keinen Vorsteuerabzug hat und dessen 3% VAT bei beim Empfänger weder als Vorsteuer, noch die Ausgaben überhaupt steuerlich abziehbar sind.
Für bestimmte Branchen und Waren gelten ermäßigte Steuersätze. Für Getreide, Speiseöl, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Waren zur Landwirtschaft, Leistungswasser, Erdgas und sonstige Güter des täglichen Bedarfs werden je nach Art der Güter ca. 9% erhoben. Die meisten Dienstleistungen werden mit dem ermäßigten Steuersatz von 6% besteuert. Für den Importe und Verkauf von Luxusgütern können je nach Warengruppe unterschiedlich hohe Zusatzsteuern erhoben werden.
Während die VAT beim Empfänger zum Vorsteuerabzug führen kann, trägt der Importeur bzw. trägt der Käufer wirtschaftlich die auf die zu zahlende VAT erhobene Zusatzsteuer (surcharges) z.B. in Gestalt der Stadt- und Flußbausteuer , die abhängig von den lokalen Zuschlägen bis zu ca. 7%der VAT ausmachen kann. Auch dies sollte bei der Kalkulation berücksichtigt werden.
Wer nicht im Besitz einer Importlizenz ist, muss einen zugelassenen Agenten einschalten, der natürlich auch nicht umsonst arbeitet. Ein ausländischer Lieferant kann nur bis zur Grenze liefern, nicht weiter. Wer genau welche Kosten und Risiken trägt, bestimmt sich über die Incoterms. Vorsicht ist auch hier geboten bei langfristigen Verträgen, denn die international anerkannten Incoterms ändern sich regelmäßig.
Die aktuelle Fassung der Incoterms trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Da über die Incoterms auch Verteilung der Kostentragung für Transport, Versicherung und Lagerung geregelt ist, beeinflussen die Incoterms auch die Höhe des Zollwerts und der Einfuhr-VAT.