Wie sieht es mit der Erbschaftssteuer in China aus? China kennt keine Erbschaftsteuer, erhebt jedoch bei der Übertragung von Immobilienvermögen von Todes wegen eine Übertragungsgebühr (Fangchanguohufeizong). Die Vererbung eines Hauses im Wert von 1 Mio. Euro würde ca. 80.000 Euro an Gebühren kosten. Daher sollten Immobilien möglichst nicht direkt gehalten werden. Es bieten sich ggf. gesellschaftsrechtliche Lösungen an. Deutschland und China haben insoweit keine völkerrechtlichen Vereinbarungen oder Verträge geschlossen. Das führt dazu, dass bei weiter bestehender Steuerpflicht in Deutschland beide Länder Steuern und Gebühren erheben. Deutschland würde aber anteilig die in China bezahlten Gebühren anrechnen, wenn der Erwerb in Deutschland überhaupt zu einer Steuer führt.
Kritischer ist die Übertragung von Betriebsvermögen, das ein deutsches Unternehmen in China hält. Während inländisches Betriebsvermögen, egal wie hoch es sein mag, bis zu 100 % befreit werden kann, wird ausländisches Vermögen vom ersten Euro an steuerpflichtig. Unternehmer tun deshalb gut daran, die Vermögensentwicklung auch unter Aspekten der Erbschaftsteuer zu gestalten.