Einkommensteuerpflicht für Ausländer in China: Was die Steuerpflicht in China betrifft, ist man in diesem Land nach nationalem Recht ab einem Aufenthalt von 90 Tagen mit seinem aus China gewonnen Einkommen steuerpflichtig. Hat jemand in China und in Europa einen Wohnsitz, so wird diese Frist infolge Doppelbesteuerungsabkommen auf 183 Tage verlängert. Dauert der Aufenthalt länger als ein Jahr, unterliegt man mit seinen weltweiten Einkünften der Steuerpflicht in China. Daneben leitet China ein Recht auf Besteuerung des Einkommens der Chief Representative und General Manager aus deren Position ab.