Eviva España!“ Sonne, Strand und Meer sind für viele Mitteleuropäer ein Anreiz, nicht nur ihren Urlaub, sondern auch den Lebensabend unter südlicher Sonne zu verbringen. Selbstverständlich hat man auch seine Vorstellungen, was geschehen soll, wenn einer der Ehegatten verstirbt, was mit dem Vermögen werden soll, wenn man die letzte Reise antritt.
Antwort gibt das gesetzliche Erbrecht, das allerdings in den Ländern sehr unterschiedlich geregelt ist. In einigen Ländern ist das Erbrecht an die Staatsangehörigkeit gekoppelt, was bei multinationalen Ehen schon zur echten Aufgabe wird. Andere Länder wie z.B. die Schweiz richten das Erbrecht am letzten Aufenthaltsort aus. In Deutschland spielt sogar der Güterstand eine Rolle, wobei der deutsche gesetzliche Güterstand nicht gleichgesetzt ist mit anderen gesetzlichen Güterständen. Befindet sich Vermögen in mehreren Ländern, kann auch bezogen auf diese Vermögensteile das Erbrecht sich nach dem Belegenheits-Staat richten. So kann es sein, dass für ein und denselben Nachlass unterschiedliche Erbrechte gelten. Als Folge kann das zu ungewollter Aufteilung, anderen Erben und damit zu Streit führen. Ganz zu schweigen von der Frage der Besteuerung des Nachlasses. Während es im Bereich der Ertragsteuern mit den meisten Ländern Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gibt. Ist dies für Erbschaft- und Schenkungssteuern nur vereinzelt der Fall. Mit der Schweiz hat Deutschland z.B. nur ein Abkommen für die Erbschafsteuer, nicht aber für Schenkungen zu Lebzeiten. Die EU hat nun eine Verordnung erlassen, die von Deutschland bereits in geltendes Recht umgesetzt ist, allerdings gilt dies hierzulande erst ab 2015. Künftig richtet sich das Erbrecht allein nach dem letzten Wohnsitz.