Eherecht

Auswirkungen auf das Ehe- und Erbrecht

Arbeitgeber sollten ihren aus dem Ausland kommenden Arbeitnehmern im Vorfeld die Gelegenheit verschaffen, ihre privaten Angelegenheiten zu ordnen und zu organisieren. Das macht letztendlich den Kopf frei für die Arbeit, um die es schließlich geht. Die Freude über die neue Herausforderung könnte sich nämlich schnell relativieren, wenn der Arbeitnehmer erst einmal merkt, dass man ihm zwar etwas über das Arbeitsrecht und die Steuern in Deutschland erzählt hat, aber die elementarsten Rechtsfragen nicht berührt wurden.  Der Umzug in ein anderes Land wird nämlich Auswirkungen auf das anzuwendende Eherecht haben und auch das Erbrecht ändert sich, wenn man nicht aktiv gestaltet.

Inhaltsverzeichnis

Erbrecht im Ausland

Eviva España!“ Sonne, Strand und Meer sind für viele Mitteleuropäer ein Anreiz, nicht nur ihren Urlaub, sondern auch den Lebensabend unter südlicher Sonne zu verbringen. Selbstverständlich hat man auch seine Vorstellungen, was geschehen soll, wenn einer der Ehegatten verstirbt, was mit dem Vermögen werden soll, wenn man die letzte Reise antritt.

Antwort gibt das gesetzliche Erbrecht, das allerdings in den Ländern sehr unterschiedlich geregelt ist. In einigen Ländern ist das Erbrecht an die Staatsangehörigkeit gekoppelt, was bei multinationalen Ehen schon zur echten Aufgabe wird. Andere Länder wie z.B. die Schweiz richten das Erbrecht am letzten Aufenthaltsort aus. In Deutschland spielt sogar der Güterstand eine Rolle, wobei der deutsche gesetzliche Güterstand nicht gleichgesetzt ist mit anderen gesetzlichen Güterständen. Befindet sich Vermögen in mehreren Ländern, kann auch bezogen auf diese Vermögensteile das Erbrecht sich nach dem Belegenheits-Staat richten. So kann es sein, dass für ein und denselben Nachlass unterschiedliche Erbrechte gelten. Als Folge kann das zu ungewollter Aufteilung, anderen Erben und damit zu Streit führen. Ganz zu schweigen von der Frage der Besteuerung des Nachlasses. Während es im Bereich der Ertragsteuern mit den meisten Ländern Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gibt. Ist dies für Erbschaft- und Schenkungssteuern nur vereinzelt der Fall. Mit der Schweiz hat Deutschland z.B. nur ein Abkommen für die Erbschafsteuer, nicht aber für Schenkungen zu Lebzeiten. Die EU hat nun eine Verordnung erlassen, die von Deutschland bereits in geltendes Recht umgesetzt ist, allerdings gilt dies hierzulande erst ab 2015. Künftig richtet sich das Erbrecht allein nach dem letzten Wohnsitz.

Gütestand und Eherecht im Ausland

Wissen Sie, in welchem Güterstand Sie leben und welches Recht für Ihre Ehe gilt? Soviel vorweg: die allgemeinen Wirkungen der Ehe können sich bei Umzug in ein anderes Land verändern, der Güterstand aber bleibt immer derselbe. Was das im Einzelnen bedeutet und welche steuerlichen Folgen das hat, das ist recht unterschiedlich. In vielen Fällen wird sich empfehlen, eine Rechtswahl zu treffen sowohl für das anzuwendende Eherecht als auch für das anzuwendende Erbrecht. Je nach Situation sollte aber nicht das gesetzliche Recht gewählt werden, sondern in einem zumindest partiellen Ehevertrag vereinbart werden, was gewollt ist. Letztwillige Verfügungen, ob Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag können und sollen „europatauglich“ gestaltet werden. Damit man die Sonne und den Wein auch wirklich ungestört genießen kann. 

Nach dem deutschen ErbSchStG wird in Deutschland ansässigen Deutschen, je nach Verwandtschaftsgrad, ein Freibetrag bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer i. H. v. 500.000 € gewährt, während dieser Betrag nur 2.000,00 € beträgt, wenn sowohl der Erblasser / Schenker als auch der Erbe/Beschenkte ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Nach Auffassung der EU-Kommission stellen diese Bestimmungen eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar. Der Freibetrag muss deshalb entgegen dem deutschen Recht auch gewährt werden, wenn jemand z.B. nach Spanien ausgewandert ist. Für einen aus den USA eingewanderten Arbeitnehmer gilt dies jedoch nicht.

Umzug von der Schweiz nach Deutschland

Hat ein Deutscher Mann eine Schweizerin geheiratet und lebten Sie die erste Zeit der Ehe in Zürich, dann gilt automatisch der Schweizer Güterstand der Errungenschafts-Gemeinschaft.  Leben die beiden später in Deutschland, richten sich die allgemeinen Wirkungen der Ehe nach dem deutschen Recht, nicht aber der Güterstand, der bleibt wie er war. Stirbt einer der Ehegatten so kommt das deutsche Erbrecht zur Anwendung. 

Sind neben dem verstorbenen dessen Ehegatte und Kinder vorhanden, so erbt der Ehegatte, falls das Ehepaar im deutschen gesetzlichen Güterstand lebte ¼. Daneben erhält er den Zugewinnausgleich. Diesen kann der überlebende auch dadurch geltend machen, dass er ein weiteres Viertel des Erbes beansprucht und somit auf die Hälfte des hinterlassenen Vermögens kommt. Der Zugewinnausgleich bzw. das zweite Viertel ist steuerfrei, während das erste Viertel unter Anrechnung von Steuerfreibeträgen besteuert wird. 

Lebten die beiden Ehegatten aber nicht im deutschen gesetzlichen Güterstand, so wird kein Zugewinnausgleich fällig. Der überlebende Ehegatte erbt immer noch ¼, alles was er darüber hinaus an Ausgleich oder an Erbschaft erhält ist jedoch unter Anrechnung von Steuerfreibeträgen voll steuerpflichtig. Auch insoweit hilft ein Ehevertrag, wobei sich über die sog. „Güterstandsschaukel“ sehr vorteilhafte steuerliche Wirkungen ergeben.

Jürgen Bächle
Jürgen Bächle

ist seit 1989 als selbständiger Steuerberater und Experte im internationalen Steuerrecht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuerberaterverbandes Baden-Württemberg, DSTVBW.

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