In China richtet sich die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem angloamerikanischen Umsatzkostenverfahren. Die Möglichkeit, alternativ das Gesamtkostenverfahren wie in Deutschland zu wählen, besteht nicht. Die Umsatzerlöse in der Gewinn- und Verlustrechnung sind allerdings dieselben wie die des Gesamtkostenverfahrens.
Im Umsatzkostenverfahren zieht man den betrieblichen Erlösen der jeweiligen Periode die Herstellungs- oder Anschaffungskosten für verkaufte Güter ab. Diese Herstellungskostenermittlungen stammen direkt aus der Kostenrechnung. Daher ist es in China unerlässlich, genau zu wissen, was die Herstellung der Güter kostet und welche Kostenbestandteile in die cost of goods sold einfließen.
Im deutschen Gesamtkostenverfahren folgen nach den Umsatzerlösen in der Darstellung die Bestandsänderungen. Wer mehr produziert als verkauft hat, muss diesen Überschuss als Bestandserhöhung aktivieren und ins Lager buchen. Wurde in einer Periode weniger produziert als verkauft, gelten die Güter als aus dem Lager entnommen und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Minusbetrag bzw. Bestandsminderung ausgewiesen.
In China wird dies im Umsatzkostenverfahren anders gehandhabt. Die Bestandsänderung wird nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Stattdessen werden nur die exakten Kosten abgezogen, die für die verkauften Wirtschaftsgüter anfielen.
Darüber hinaus werden in China noch die Verwaltungsaufwendungen, administrativen Kosten, Rechnungslegungsaufwendungen, Vertriebsaufwendungen und sonstigen betrieblichen Kosten abgezogen, die dem ähnlich sind, was im Gesamtkostenverfahren zu finden ist. Hier gelten also andere Darstellungen, die aus deutscher Sicht auf den ersten Blick ungewohnt erscheinen. Jedoch werden in China Personalkosten nicht offen, sondern inhaltlich dreigeteilt ausgewiesen. Die Produktivlöhne stecken in den cost of goods sold. Lohnkosten des Vertriebs werden in den cost of sales, Verwaltungsgehälter werden in den admin cost ausgewiesen. Oft sieht man das aber unsauber abgebildet und meint dann die Personalkosten in Gänze zu sehen, was aber nicht stimmt und deshalb zu Entscheidungen führen kann, die nicht wirklich begründet sind.
Wer beispielsweise im Umsatzkostenverfahren einen Überblick über die Personalkosten erhalten möchte, muss auf die detaillierte Untergliederung der Umsatzkosten achten, also auf den Anteil des produktiven Personals, da in den Umsatzkosten nicht nur das Material, sondern auch das Personal enthalten ist.