Eine beschränkte Steuerpflicht bedeutet: Der Bund erhebt als direkte Bundessteuer eine Einkommenssteuer von den natürlichen Personen, eine Gewinnsteuer von den juristischen Personen und Quellensteuer auf dem Einkommen von bestimmten natürlichen und juristischen Personen. Hinzu kommen Kantons- und Gemeindesteuern. Das Steuersystem der Schweiz bewirkt einen enormen Steuerwettbewerb und daraus resultierend eine sehr unterschiedliche Steuerbelastung. Die Kantone und Gemeinden unterscheiden sich in den Steuersätzen, aber auch in der Berechnung des steuerbaren Einkommens.
Bei internationalen Sachverhalten wird das Besteuerungsrecht jedoch eingeschränkt durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) In diesem Abkommen ist u. a. geregelt, dass bei mehrfachem Wohnsitz der Mittelpunkt der Lebensinteressen bestimmend ist für die Ansässigkeit und damit für die grundsätzliche Besteuerung. In den DBA ist für jede Einkunftsart einzeln geregelt, welches Land das Besteuerungsrecht ausüben darf.