beschränkte Steuerpflicht

Wann gilt die unbeschränkte und wann die beschränkte Steuerpflicht in der Schweiz? Natürliche Personen sind in der Schweiz dann unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie hier ihren steuerlichen Wohnsitz haben. Diplomaten im Ausland sind ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Ausland von der Steuer befreit sind. 

Inhaltsverzeichnis

Beschränkte Steuerpflicht

Eine beschränkte Steuerpflicht gilt für natürliche Personen mit Schweizer Einkünften ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit sie in der Schweiz:

  • Erwerbseinkommen beziehen, es sei denn sie wären Grenzgänger;
  • Inhaber, Teilhaber oder Nutznießer von Geschäftsbetrieben sind;
  • als Mitglieder der Verwaltung oder Geschäftsführung von juristischen Personen;
  • Betriebsstätten unterhalten;
  • an Grundstücken Eigentum, dingliche oder diesen wirtschaftlich gleichkommende persönliche Nutzungsrechte haben; in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben;
  • Gläubiger oder Nutznießer von Forderungen sind, die durch Grund- oder Faustpfand auf Grundstücken in der Schweiz gesichert sind;
  • Pensionen, Ruhegehälter oder andere Leistungen erhalten, die aufgrund eines früheren öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses von einem Arbeitgeber oder einer Vorsorgeeinrichtung mit Sitz in der Schweiz ausgerichtet werden;
  • Leistungen aus schweizerischen privatrechtlichen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge oder aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge erhalten.

Einkommenssteuer — Gewinnsteuer — Quellensteuer

Eine beschränkte Steuerpflicht bedeutet: Der Bund erhebt als direkte Bundessteuer eine Einkommenssteuer von den natürlichen Personen, eine Gewinnsteuer von den juristischen Personen und Quellensteuer auf dem Einkommen von bestimmten natürlichen und juristischen Personen. Hinzu kommen Kantons- und Gemeindesteuern. Das Steuersystem der Schweiz bewirkt einen enormen Steuerwettbewerb und daraus resultierend eine sehr unterschiedliche Steuerbelastung. Die Kantone und Gemeinden unterscheiden sich in den Steuersätzen, aber auch in der Berechnung des steuerbaren Einkommens.

Bei internationalen Sachverhalten wird das Besteuerungsrecht jedoch eingeschränkt durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) In diesem Abkommen ist u. a. geregelt, dass bei mehrfachem Wohnsitz der Mittelpunkt der Lebensinteressen bestimmend ist für die Ansässigkeit und damit für die grundsätzliche Besteuerung. In den DBA ist für jede Einkunftsart einzeln geregelt, welches Land das Besteuerungsrecht ausüben darf.

Jürgen Bächle
Jürgen Bächle

ist seit 1989 als selbständiger Steuerberater und Experte im internationalen Steuerrecht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuerberaterverbandes Baden-Württemberg, DSTVBW.

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