Auswandern Schweiz Steuer

Die Schweiz ist eines der beliebtesten Auswanderungsziele der Deutschen. Der Arbeitsmarkt ist stabil, das Durchschnittseinkommen deutlich höher als in Deutschland, die Lebensqualität hoch. Dazu die Berge und die Seen. Nicht zuletzt lassen sich durch das Auswandern in die Schweiz Steuern sparen.  

In diesem Beitrag klären wir darüber auf, wie das Schweizer Steuersystem funktioniert und erklären, wie man durch Auswandern in die Schweiz Steuern sparen kann.

Inhaltsverzeichnis

Schweiz auswandern – Allgemeine Informationen

Eine Auswanderung in die Schweiz ist aus steuerlicher Sicht zu differenzieren. Ein kinderloses Ehepaar mit 200.000 CHF in der Schweiz zu versteuerndem Brutto-Einkommen zahlt in einem steuergünstigen Wohnort ca. 26.000 CHF Steuern, in Zürich sind es gut 32.000 CHF und in Genf gut 40.000 CHF. Bei den Steuern ist jedoch immer zu prüfen, ob bei Internationalen Sachverhalten, auch Jahre nach dem Wegzug über ein DBA, das ist die Abkürzung für Doppelbesteuerungsabkommen, auch Steuern im Ausland erhoben werden. Das lässt sich oft vorteilhaft gestalten, daher ist der Rat eines Experten unbedingt zu empfehlen.  

 

Leben in der Schweiz – Sozialversicherung & Pflichtbeiträge

Neben den Steuern fallen in der Schweiz je nach Erwerbstätigkeit auch Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung an, und zwar anders als z.B. in Deutschland auch für selbständig Erwerbende und Unternehmer. Bei Ausübung der Erwerbstätigkeit in mehreren Ländern ist das Sozialversicherungsabkommen der EU zu beachten (EG-VO 883/2004), dem auch die Schweiz beigetreten ist. Steuer und Sozialversicherung gehen da getrennte Wege. Man kann z.B. sein Einkommen in der Schweiz versteuern, aber dort nicht versicherungspflichtig sein. Da die Mieten und Immobilienpreise in der Schweiz relativ hoch sind, lohnt sich bei der Standortwahl eine Gesamtbetrachtung.   

Das Schweizer Pflichtteilsrecht

Ist die Entscheidung für den Umzug in die Schweiz gefallen, gilt es weitere Überlegungen anzustellen. Denn nach internationalem Privatrecht ändern sich dann die allgemeinen Wirkungen der Ehe, ändert sich die gesetzliche Erbfolge und ändern sich auch die Möglichkeiten, wie man sein Testament ausgestalten kann. Seit dem 1. Januar 2023 wurde das Pflichtteilsrecht reformiert, kann mindestens über die Hälfte des Nachlasses frei verfügt werden. Es bleibt allerdings dabei, dass sich der bisherige Güterstand nicht ändert, dass ggf. vor der Verteilung des Nachlasses ein Zugewinnausgleich durchzuführen ist. Im Verhältnis zum deutschen gesetzlichen Güterstand geht allerdings der erbrechtliche Zugewinnausgleich (pauschaler Ausgleich von einem Viertel des Nachlasses) verloren, wenn Schweizer Erbrecht gilt. Es lohnt sich darüber nachzudenken und bestmöglich zu gestalten.  

Unternehmensgründung in der Schweiz

Wer nicht nur in der Schweiz wohnen, sondern in der Schweiz ein Unternehmen gründen, resp. ein ausländisches Unternehmen in die Schweiz verlagern will, kann unter bestimmten Voraussetzungen Subventionen erhalten. Die in anderen Ländern durchgeführte Wegzugsbesteuerung wird kompensiert, indem die Schweiz beim Zuzug einen Business-Stepup gewährt, d.h. die tatsächlichen Werte anstatt der Buchwerte ansetzt und man diese relativ schnell steuerlich abschreiben darf. Auf Ebene des Bundes werden günstige Kredite für bestimmte Branchen wie Hotellerie und Technologie-Unternehmen gewährt. Davon profitieren auch Start-ups. Die Kantone und Gemeinden werben mit unterschiedlichen eigenen Fördermaßnahmen um eine Ansiedlung von Unternehmen. Aufgrund der Attraktivität der Schweiz auch für ausländische Studenten und High-Potentials haben die Unternehmen auch gute Möglichkeiten, geeignetes Personal zu finden. Die Verlagerung einzelner Bereiche eines Unternehmens oder auch die gesamte Verlegung in die Schweiz kann allerdings im Land des Wegzuges steuerliche Konsequenzen haben, über die man sich im Vorfeld mit einem Experten beraten sollte.

Warum das Leben in der Schweiz für Deutsche attraktiv ist

Die Schweiz ist ein Land, dessen Lebensqualität als besonders hoch eingeschätzt wird. Auf der einen Seite findet man hier eine atemberaubende Natur mit Bergen und Seen. Auf der anderen Seite punktet die Schweiz mit modernen Städten, sauberen, öffentlichen Plätzen und einer stabilen Sicherheitslage. In den meisten Landesteilen spricht man deutsch.  

Der Arbeitsmarkt ist in der Schweiz so stabil, wie in kaum einem anderen Land. Das Einkommen liegt im Schnitt deutlich höher als in den umliegenden Ländern, was die Schweiz für Auswanderer zu einem attraktiven Ziel macht. Allerdings arbeiten die Leute dort auch mehr. Die reguläre Arbeitswoche hat 41,5 Stunden, es gibt weniger Feiertage und weniger Ferien.   

Das Thema Steuern spielt bei der Auswanderung von Deutschland in die Schweiz oft eine große Rolle. Steuern werden auf drei Stufen erhoben: während die Bundessteuer einheitlich ist, haben Kantone und Gemeinden gewisse Freiheiten, wie sie ihre Steuern gestalten. Es gibt damit einen innerschweizerischen Steuerwettbewerb. Das führt bei den persönlichen Einkommenssteuern zu großen Unterschieden. Auch die Unternehmenssteuern sind keinesfalls einheitlich.

Auswandern in die Schweiz & Steuern sparen – So geht’s!

Wer in die Schweiz ziehen will, um Steuern zu sparen, sollte sich vorher eingehend beraten lassen. Das Schweizer Steuersystem lohnt sich nämlich nicht für jeden. In der Schweiz können die Lebenshaltungskosten (z.B. Mieten, Gesundheitskosten) sehr hoch sein und für Personen mit geringem Einkommen die steuerlichen Vorteile übersteigen. Auch die Wahl des Kantons und der Gemeinde spielen eine große Rolle, wenn man durch eine Auswanderung Steuern sparen will.  

Vor allem kommt es bei den Steuern darauf an, aus welchen Quellen man sein Einkommen bezieht. Um von den niedrigen Schweizer Steuersätzen zu profitieren, muss man nicht einmal unbedingt in die Schweiz umziehen. Wer in der Schweiz eine GmbH gründet und sich selbst dort als leitenden Angestellten einstellt, kann sein Gehalt in der Schweiz versteuern, auch wenn er die Arbeit weitgehend im Home-Office in Deutschland ausübt. Natürlich gibt es dabei einiges zu beachten, aber mit der richtigen Expertise lassen sich somit Steuern und Kosten zugleich sparen.    

Der Umzug muss auch steuerlich und zollrechtlich gut vorbereitet sein, damit man seinen Hausrat bis hin zum Auto abgabenfrei als Umzugsgut in die Schweiz bringen darf. Neuanschaffungen sollen erst dann ausgeliefert werden, wenn die Anmeldung in der Schweiz amtlich ist. Dann bekommt man beim Export die deutsche Umsatzsteuer von 19% zurück und zahlt stattdessen nur die Schweizer MwSt. mit 8,1%. 

Da die Schweiz ein Niedrigsteuerland ist, kann man beim Wegzug aus Deutschland noch 10 Jahre lang erweitert beschränkt steuerpflichtig sein. Um das zu vermeiden, soll am 1. Januar des Jahres, in dem man wegzieht, das Vermögen in Deutschland 30% des Gesamtvermögens nicht überschreiten und auf jeden Fall unter 154.000 Euro liegen. Außerdem dürfen max. 30% der Einkünfte, max. 62.000 Euro aus deutschen Quellen stammen. Das hilft alles nichts, wenn man zum 1. Januar des Wegzugsjahres Einzelunternehmer oder Mitunternehmer, oder zu mindestens 25% an einer GmbH beteiligt war. Unter Umständen muss man deshalb rechtzeitig gestalten und Vermögen schon vorab aus Deutschland herausbringen, das Vermögen steuergünstig oder sogar steuerfrei übertragen.   

Vermögen ins Ausland zu transferieren, geht relativ einfach bei Wertpapierdepots oder Bankguthaben. Bei Immobilien und Unternehmensvermögen kann man sich schwertun. Hier können Umstrukturierungen helfen. Immobilien können z.B. in eine ausländische Kapitalgesellschaft eingebracht werden. Dann hält man statt eine inländischen Immobilie Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft. Diese zahlt als vermögensverwaltende Ltd., GmbH oder AG in Deutschland keine Gewerbesteuer, sondern nur 15% Körperschaftsteuer. Das Vermögen der ausländischen Gesellschaft gilt anders als bei einer inländischen nicht als steuerliches Betriebsvermögen.  

Tritt die erweitert beschränkten Steuerpflicht ein, kann sogar im Nachgang gestaltet werden, indem man die formale Steuerpflicht inhaltlich dadurch aushöhlt, dass Einkommensquellen nachträglich ins Ausland verlagert werden. In welches Ausland man etwas verlagert, spielt keine Rolle. Denn nur Einkünfte aus deutschen Quellen werden weiterhin in Deutschland besteuert.

Das Schweizer Steuersystem

Das Schweizer Steuersystem ist föderal strukturiert, was bedeutet, dass Steuern auf drei Ebenen erhoben werden: Bund, Kantone und Gemeinden. Jede Ebene hat eigene Steuerbefugnisse, weshalb die Steuersätze je nach Wohnort variieren können.

  • Einkommenssteuern: Privatpersonen zahlen Einkommenssteuern an den Bund, den Kanton und die Gemeinde. Die Steuersätze sind progressiv, d.h. sie steigen mit höherem Einkommen. Kantone und Gemeinden setzen dabei ihre eigenen Steuersätze fest, wodurch es erhebliche Unterschiede gibt.
  • Unternehmenssteuern: Unternehmen zahlen sowohl Bundes- als auch Kantons- und Gemeindesteuern. Die effektiven Steuersätze variieren stark zwischen den Kantonen, was viele Unternehmen anzieht.
  • Vermögensteuer: In der Schweiz wird die Vermögenssteuer für Privatpersonen auf kantonaler und kommunaler Ebene erhoben, die Schwellenwerte variieren je nach Kanton.

– Zürich: 77.000 CHF für Alleinstehende und 154.000 CHF für Verheiratete. 
– Bern: 97.000 CHF für Alleinstehende und Verheiratete.
– Tessin: 200.000 CHF für Alleinstehende und Verheiratete.

Die Steuersätze sind progressiv und variieren ebenfalls je nach Kanton. Zum Beispiel liegt der Steuersatz in Zug bei 2,8 ‰, während er in Genf 10,1 ‰ beträgt. 
  • Kapitalsteuer: Unternehmen zahlen keine Vermögensteuer, sondern eine kantonal unterschiedliche Kapitalsteuer auf das Eigenkapital (incl. Reserven und nicht ausgeschütteter Gewinne). Wenn eine AG ein steuerbares Eigenkapital von 1.000.000 CHF hat und der kantonale Steuersatz 0,5 ‰ beträgt, würde die Kapitalsteuer 500 CHF betragen.
  • Mehrwertsteuer (MwSt.): Die MwSt. beträgt in der Regel 8,1 % und ist eine der niedrigsten in Europa. 

Darüber hinaus erhebt die Schweiz Erbschafts- und Schenkungssteuern, die jedoch je nach Kanton unterschiedlich ausfallen:

  • Erbschaftssteuern: In der Schweiz gibt es keine Erbschaftssteuer auf Bundesebene, aber viele Kantone erheben sie. Die meisten Kantone befreien direkte Nachkommen (z.B. Kinder) von der Erbschaftssteuer, während entfernte Verwandte oder Nicht-Verwandte steuerpflichtig sind.
  • Schenkungssteuer: Die Schenkungssteuer wird in der Regel analog zur Erbschaftssteuer behandelt und auf kantonaler Ebene erhoben. Schenkungen an direkte Verwandte (z.B. Kinder) sind in vielen Kantonen ebenfalls steuerfrei, während Schenkungen an entfernte Verwandte oder Dritte besteuert werden.
  • Vorsicht: Deutschland und die Schweiz haben ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaften, nicht jedoch bei Schenkungen. Beim Wegzug von Deutschland in die Schweiz gilt zudem unter Umständen die erweitert beschränkte Steuerpflicht bei der Erbschaftsteuer. Damit kann Deutschland bei Vorliegen der Voraussetzungen noch 10 Jahre nach dem Wegzug Erbschaftsteuer auch auf solches Vermögen erheben, das nicht in Deutschland liegt. Neben dem Inlandsvermögen werden dann auch weltweit Kapitalforderungen, Bankguthaben, Aktien und Anteile an Kapitalgesellschaften, erfasst.

Das Schweizer Steuersystem ist komplex. Speziell beim Wegzug aus Deutschland bedarf es frühzeitiger Vorbereitungen, um die erweitert beschränkte Steuerpflicht zu vermeiden. Es kommt dabei auf die Verhältnisse nicht am Tag des Umzugs, sondern auf die Verhältnisse am 1. Januar des Umzugsjahres an. Die Wegzugsbesteuerung in Deutschland oder anderen Ländern kann auf Antrag in der Schweiz zumindest teilweise kompensiert werden.

Die Kantone

In der Schweiz variieren die Steuern stark zwischen den Kantonen, was einen wesentlichen Teil des steuerlichen Wettbewerbs ausmacht. Es gibt Kantone mit besonders günstigen Steuerbedingungen und solche mit höheren Steuersätzen, insbesondere bei Einkommens-, Vermögens- und Unternehmenssteuern. 

Zu den steuerlich günstigen Kantonen gehören Zug, Schwyz, Nidwalden, Obwalden und Appenzell Innerrhoden. Hier gelten sehr niedrige Steuersätze für Privatpersonen sowie teilweise sehr niedrige Unternehmenssteuersätze. Genf, Waadt, Neuenburg, Basel-Stadt und Jura gelten dagegen als steuerlich teure Kantone. Insbesondere in Genf und Basel-Stadt gelten überdurchschnittliche hohe Steuersätze, besonders für höhere Einkommen.  

Arbeiten in der Schweiz: Aufenthaltsbewilligung erhalten

Arbeiten in der SchweizWer davon träumt, in der Schweiz zu arbeiten, benötigt eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Die Art der Bewilligung hängt von der Staatsangehörigkeit, der Dauer des Aufenthalts und der Art der Arbeit ab.

EU/EFTA-Bürger: 

Dank des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU/EFTA haben EU/EFTA-Bürger vergleichsweise einfache Zugangsmöglichkeiten zum Schweizer Arbeitsmarkt. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Jahr ist keine spezielle Bewilligung erforderlich; eine Anmeldung genügt. Für längere Aufenthalte gibt es verschiedene Bewilligungsarten: 

L-Bewilligung (Kurzaufenthalt): Für befristete Arbeitsverträge bis zu einem Jahr. 

 Grenzgänger-Bewilligung: wer nicht in der Schweiz wohnt, dort aber eine Arbeitsstelle nachweisen kann, bekommt eine Grenzgänger-Bewilligung. Das hat nichts zu tun mit der Besteuerung als Grenzgänger. 

B-Bewilligung (Aufenthalt): Für langfristige Arbeitsverträge oder unbefristete Beschäftigungen. Arbeitnehmer zahlen eine Quellensteuer, je nach Situation kann auch die ordentliche Veranlagung durchgeführt werden. Ein Wohnsitz in der Schweiz ist erforderlich. 

C-Bewilligung (Niederlassung): Nach einem mehrjährigen Aufenthalt in der Schweiz kann die Niederlassungsbewilligung beantragt werden. Die steuerliche Veranlagung erfolgt auf jeden Fall im ordentlichen Veranlagungsverfahren, bei dem die Zusammenveranlagung von Ehegatten in intakter Ehe Pflicht ist. Ein Wohnsitz in der Schweiz ist erforderlich.

Nicht-EU/EFTA-Bürger: 

Für Bürger aus Drittstaaten sind die Anforderungen strenger. Arbeitgeber, die Nicht-EU-Bürger einstellen, müssen beispielsweise nachweisen, dass keine geeigneten Kandidaten aus der Schweiz oder der EU verfügbar sind. Bewilligungen sind oft mit der Bedingung verknüpft, dass der Job hochqualifiziert ist oder in einem Mangelberuf liegt. 

Unabhängig von der Nationalität müssen Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel und eine Unterkunft verfügen. Der Antrag wird meist durch den Arbeitgeber gestellt.  

Unternehmensgründung in der Schweiz

Für Deutsche ist die Schweiz auch als Unternehmensgründungs-Standort interessant. Die bürokratischen Hürden sind überschaubar, die Rechtssicherheit hoch, die niedrigen Steuersätze einiger Kantone sehr attraktiv.

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz keine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Dank des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU/EFTA ist der Zugang relativ unkompliziert. Es muss jedoch ein Firmendomizil nachgewiesen werden, ein reiner Briefkasten genügt nicht.

Darüber hinaus muss bei einer Unternehmensgründung in der Schweiz auch die Rechtsform des Unternehmens berücksichtigt werden. Die gängigsten Rechtsformen sind die Einzelfirma, GmbH und AG:

  • Einzelfirma: Geeignet für kleinere, persönlich geführte Unternehmen. Der Inhaber haftet mit seinem Privatvermögen. Ein Wohnsitz in der Schweiz ist nicht erforderlich. Das Unternehmen muss jedoch im Handelsregister eingetragen werden.  
  • Kollektivgesellschaft: vergleichbar der deutschen OHG. Die Gesellschafter haften solidarisch, also jeder für das Ganze, mit ihrem Privatvermögen. Ein Wohnsitz in der Schweiz ist nicht erforderlich. Das Unternehmen muss jedoch im Handelsregister eingetragen werden. Die Gesellschaft hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, ist aber handlungs-, prozess- und betreibungsfähig.
  • Kommanditgesellschaft: vergleichbar der deutschen KG. Mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) haftet mit seinem Privatvermögen, die Übernahme der Komplementärstellung durch eine Kapitalgesellschaft ist nicht zulässig. Die anderen Gesellschafter (Kommanditäre) haften mit einem festen Betrag und sind nicht zur Geschäftsführung zugelassen. Ein Wohnsitz der Gesellschafter in der Schweiz ist nicht erforderlich. Das Unternehmen muss jedoch im Handelsregister eingetragen werden. Die Gesellschaft hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, ist aber handlungs-, prozess- und betreibungsfähig.
  • GmbH: Beliebte Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen. Das Mindestkapital beträgt 20.000 CHF. Es muss vor der notariellen Gründung auf einem eigens dafür eingerichteten Sperrkonto eingezahlt sein. Die Einrichtung des Kontos kann wegen der restriktiven Haltung der Schweizer Banken einige Zeit in Anspruch nehmen. Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder ein Direktor muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Diese Person muss zudem über das Einzelzeichnungsrecht verfügen. Falls die Unterschriftsberechtigung nur kollektiv zu zweien besteht, müssen zwei Geschäftsführer in der Schweiz wohnhaft sein.
  • AG: Für größere Unternehmen oder solche mit mehreren Investoren. Das Mindestkapital beträgt 100.000 CHF, wovon 50.000 CHF bei der Gründung einbezahlt werden müssen. Auch hier gilt wie bei der GmbH die Residenzpflicht eines zeichnungsberechtigten Mitglieds des Verwaltungsrates in der Schweiz.

Wird ein Unternehmen in der Schweiz gegründet, unterliegt dieses auch der Schweizer Besteuerung. Allerdings kann eine GmbH oder AG nach den Doppelbesteuerungsabkommen steuerlich so behandelt werden, dass sie in einem anderen Land als ansässig gilt. Das ist dann der Fall, wenn die wesentlichen Entscheidungen des täglichen Geschäfts nicht in der Schweiz, sondern in dem anderen Land getroffen werden. Das Besteuerungsrecht kann aufgeteilt werden, wenn das Unternehmen steuerliche Betriebsstätten in mehreren Ländern unterhält. Einzelheiten dazu finden sich in den jeweiligen DBA. Unternehmen müssen Buchhaltung führen und jährliche Steuererklärungen abgeben. Bei der AG und GmbH gelten strengere Anforderungen an die Buchführung als bei Einzelfirmen.

Die Wegzugsbesteuerung

Die Wegzugsbesteuerung ist eine steuerliche Regelung, die in vielen Ländern, nicht jedoch in der Schweiz, Anwendung findet, wenn eine Person oder ein Unternehmen seinen steuerlichen Wohnsitz oder Sitz ins Ausland verlagert. Diese Regelung soll sicherstellen, dass auf bereits erzielte Vermögenszuwächse oder Gewinne, die während des Aufenthalts im Land angefallen sind, Steuern erhoben werden, bevor der Steuerpflichtige das Land verlässt. Deutschland und Österreich erheben u.a. beim Wegzug in die Schweiz eine Wegzugsteuer. Diese bezieht sich jedoch nur auf Wertzuwächse in Anteilen an Kapitalgesellschaften.  

Die Wegzugsbesteuerung tritt auch dann ein, wenn man noch nicht endgültig in die Schweiz umgezogen ist, dort aber ein Haus oder eine Wohnung hat und im Home-Office für eine Kapitalgesellschaft arbeitet, an der man mehrheitlich beteiligt ist.  

Zu den wesentlichen Aspekten der Wegzugsbesteuerung gehören:

1. Auslösung der Steuerpflicht: Bei einem Wegzug wird je nach Sachlage eine Steuerpflicht auf nicht realisierte Gewinne (z.B. auf Aktien, Immobilien oder andere Vermögenswerte) ausgelöst. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige Steuern auf den geschätzten Wertzuwachs dieser Vermögenswerte zahlen muss, auch wenn diese nicht verkauft werden.

2. Beträge und Fristen: Die genauen Regelungen zur Wegzugsbesteuerung, wie die Berechnung der Steuerbeträge und die Fristen, variieren je nach Land und können komplex sein. Das muss im Einzelfall geprüft werden.

3. Steuerliche Planung: Die Wegzugsbesteuerung kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, weshalb eine sorgfältige steuerliche Planung und Beratung vor einem Wegzug wichtig ist.

Auswandern von Deutschland in die Schweiz – Besonderheiten

Auswandern in die Schweiz & Steuern sparen ist vor allem bei sehr vermögenden Privatiers (ab 10 Mio. CHF) ausgesprochen beliebt. Die Pauschalbesteuerung ist ein spezielles Steuerregime in der Schweiz, das für vermögende ausländische Staatsbürger angeboten wird, die sich in der Schweiz niederlassen möchten. Dieses System ermöglicht es diesen Personen, ihre Steuerlast auf der Grundlage ihres Lebensaufwands statt ihres tatsächlichen Einkommens und Vermögens zu berechnen. 

Dazu sind drei Voraussetzungen zu erfüllen: 

  1. Die Antragstellerdürfen nicht Inhaber der Schweizer Staatsbürgerschaft sein.  
  2. Sie dürfen innerhalb der letzten 10 Jahre nicht schonmal in die Schweiz umgesiedelt sein.
  3. Die Personen dürfen nicht erwerbstätig sein in dem Sinne, dass sie als Arbeitnehmer, z.B. als Vorstand einer Gesellschaft tätig sind und dürfen auch nicht unternehmerisch tätig werden.

Allerdings haben einige Kantone die Pauschalbesteuerung abgeschafft. Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Schaffhausen und Zürich gewähren auf Ebene des Kantons und der Gemeinden die Pauschalbesteuerung nicht mehr, auf Ebene des Bundes gilt dieses Modell aber in der ganzen Schweiz. Wie hoch die Steuer ausfällt, ist teilweise Verhandlungssache, man spricht von einem Steuerruling. In der Regel wird der siebenfache Mietwert der selbstgenutzten Wohnung als Grundlage genommen, auf Bundesebene mindestens aber CHF 400.000 pro Jahr. Die Kantone, in denen die Pauschalversteuerung möglich ist, haben für ihre Steuern eigene Bemessungsgrundlagen.

Sonderfall Grenzgänger und leitende Angestellte

Die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit erfolgt nach den Doppelbesteuerungsabkommen jeweils in dem Land, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Davon gibt es Ausnahmen, auf die an anderer Stelle eingegangen wird. Wer in die Schweiz ausgewandert ist und von der Schweiz aus für ein ausländische Unternehmen arbeitet, wird sein Gehalt damit in der Schweiz versteuern.   

Wer hingegen die Arbeit nicht in der Schweiz, sondern im Ausland ausübt, versteuert sein Gehalt dort. Das gilt im Verhältnis zu Deutschland oder Frankreich jedoch nicht, wenn man täglich oder nahezu täglich von seinem ausländischen Arbeitsort zurück in die Schweiz fährt. Dann gilt man als Grenzgänger im steuerlichen Sinne und versteuert das Gehalt trotz der Arbeitsausübung im Ausland letzten Endes dennoch in der Schweiz.  

Das funktioniert beim Wegzug von Deutschland in der Schweiz jedoch nur mit einem neuen Arbeitgeber in Deutschland.  Wer nach dem Auswandern beim bisherigen Arbeitgeber tätig ist, behält nämlich seine deutsche Einkunftsquelle und ist auch als Grenzgänger in Deutschland mit diesen Einkünften erweitert beschränkt steuerpflichtig. Ausnahme: wer wegen der Heirat mit einem Schweizer / einer Schweizerin auswandert, wird nicht als erweitert beschränkt steuerpflichtig behandelt. 

Wer zwar seine Arbeit in der Schweiz ausübt, aber als leitender Angestellter für ein deutsches Unternehmen tätig ist, wir so behandelt, als habe er die gesamte Arbeitszeit in Deutschland geleistet und wird dort besteuert. Es sei denn, diese Person pendelt tatsächlich regelmäßig zurück an den Schweizer Wohnort und qualifiziert somit als Grenzgänger.

Fazit

Die Schweiz kann für vermögende Privatpersonen, Unternehmensgründer und Berufstätige mit mittlerem bis hohem Einkommen ein attraktives Auswanderungsland sein. Wer durch das Auswandern in die Schweiz Steuern sparen will, muss allerdings einige Aspekte berücksichtigen. In jedem Fall empfiehlt es sich, vorab eine Beratung durch eine Steuerkanzlei einzuholen, die auf die Besonderheiten beider Länder spezialisiert ist.  

Jürgen Bächle
Jürgen Bächle

ist seit 1989 als selbständiger Steuerberater und Experte im internationalen Steuerrecht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuerberaterverbandes Baden-Württemberg, DSTVBW.

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