Wer in die Schweiz ziehen will, um Steuern zu sparen, sollte sich vorher eingehend beraten lassen. Das Schweizer Steuersystem lohnt sich nämlich nicht für jeden. In der Schweiz können die Lebenshaltungskosten (z.B. Mieten, Gesundheitskosten) sehr hoch sein und für Personen mit geringem Einkommen die steuerlichen Vorteile übersteigen. Auch die Wahl des Kantons und der Gemeinde spielen eine große Rolle, wenn man durch eine Auswanderung Steuern sparen will.
Vor allem kommt es bei den Steuern darauf an, aus welchen Quellen man sein Einkommen bezieht. Um von den niedrigen Schweizer Steuersätzen zu profitieren, muss man nicht einmal unbedingt in die Schweiz umziehen. Wer in der Schweiz eine GmbH gründet und sich selbst dort als leitenden Angestellten einstellt, kann sein Gehalt in der Schweiz versteuern, auch wenn er die Arbeit weitgehend im Home-Office in Deutschland ausübt. Natürlich gibt es dabei einiges zu beachten, aber mit der richtigen Expertise lassen sich somit Steuern und Kosten zugleich sparen.
Der Umzug muss auch steuerlich und zollrechtlich gut vorbereitet sein, damit man seinen Hausrat bis hin zum Auto abgabenfrei als Umzugsgut in die Schweiz bringen darf. Neuanschaffungen sollen erst dann ausgeliefert werden, wenn die Anmeldung in der Schweiz amtlich ist. Dann bekommt man beim Export die deutsche Umsatzsteuer von 19% zurück und zahlt stattdessen nur die Schweizer MwSt. mit 8,1%.
Da die Schweiz ein Niedrigsteuerland ist, kann man beim Wegzug aus Deutschland noch 10 Jahre lang erweitert beschränkt steuerpflichtig sein. Um das zu vermeiden, soll am 1. Januar des Jahres, in dem man wegzieht, das Vermögen in Deutschland 30% des Gesamtvermögens nicht überschreiten und auf jeden Fall unter 154.000 Euro liegen. Außerdem dürfen max. 30% der Einkünfte, max. 62.000 Euro aus deutschen Quellen stammen. Das hilft alles nichts, wenn man zum 1. Januar des Wegzugsjahres Einzelunternehmer oder Mitunternehmer, oder zu mindestens 25% an einer GmbH beteiligt war. Unter Umständen muss man deshalb rechtzeitig gestalten und Vermögen schon vorab aus Deutschland herausbringen, das Vermögen steuergünstig oder sogar steuerfrei übertragen.
Vermögen ins Ausland zu transferieren, geht relativ einfach bei Wertpapierdepots oder Bankguthaben. Bei Immobilien und Unternehmensvermögen kann man sich schwertun. Hier können Umstrukturierungen helfen. Immobilien können z.B. in eine ausländische Kapitalgesellschaft eingebracht werden. Dann hält man statt eine inländischen Immobilie Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft. Diese zahlt als vermögensverwaltende Ltd., GmbH oder AG in Deutschland keine Gewerbesteuer, sondern nur 15% Körperschaftsteuer. Das Vermögen der ausländischen Gesellschaft gilt anders als bei einer inländischen nicht als steuerliches Betriebsvermögen.
Tritt die erweitert beschränkten Steuerpflicht ein, kann sogar im Nachgang gestaltet werden, indem man die formale Steuerpflicht inhaltlich dadurch aushöhlt, dass Einkommensquellen nachträglich ins Ausland verlagert werden. In welches Ausland man etwas verlagert, spielt keine Rolle. Denn nur Einkünfte aus deutschen Quellen werden weiterhin in Deutschland besteuert.