Scheidung

Ein gemeinsamer Lebensweg scheint zu Ende zu gehen. Die Scheidung steht an.

Inhaltsverzeichnis

Wir wünschen Ihnen, dass Sie und Ihr Partner es schaffen, sich in Würde zu trennen.

Es war noch sehr früh am Morgen, als er die Hütte verließ, um den Sonnenaufgang oben auf dem Berg zu erleben. Außer ihm war keiner unterwegs, so hatte er die Welt für sich alleine. Jedenfalls ist das seine Sichtweise, aber die ist beschränkt, denn er sieht nicht über den Berg hinweg.

Dort hat sich auch jemand auf den Weg gemacht, viel früher schon. Die beiden Wege sind nicht dieselben. Was beide Wanderer nicht ahnen können, sie werden sich auf dem Grat oben begegnen. Unvermittelt, völlig überraschend. Staunend sich die Augen reiben, dass es wirklich und wahrhaftig einen Menschen gibt, der dieselben Ideale teilt, mit dem man gerne den weiteren Lebensweg beschreitet.

Und so gehen sie, freuen sich aneinander, diskutieren, streiten, versöhnen sich auf dem langen gemeinsamen Weg. An einer Stelle beliebt der eine stehen, schaut hinunter ins Tal und freut sich auf das Wirtshaus dort unten. Ein gutes Essen, Wein, später ein warmes Bett — das haben sie sich doch wirklich verdient. Ihm ist völlig klar, das sein Begleiter sich genauso darauf freut. Der aber schaut hinüber zum Gipfel da vorne. „Wir haben es so weit geschafft und haben es so gut miteinander, da werden wir doch jetzt nicht ins Tal hinter steigen. Den Gipfel da drüben, den schaffen wir noch gemeinsam“.

Bald wird ihnen beiden klar, keiner wird den anderen überzeugen können. Während der eine den nächsten und wahrscheinlich auch den übernächsten Gipfel erklimmen muss, weil das sein Weg ist, wird der andere auf dem ihm bestimmten Weg ins Tal hinab steigen und seine Reise dort fortsetzen. Und sie verabschieden sich: „Ich werde Dir unten einen Platz frei halten, für den Fall dass Du es Dir doch noch überlegest.“ „Nein, lass gut sein; es war schön Dich zu treffen. Geh Du Deinen Weg nun ohne mich, so wie ich meinen Weg gehen muss ohne Dich. Was ich Dir geben konnte, das habe ich mit Freude getan. Was Du mir gegeben hast, das behalte ich in Ehren“.

Wir möchten, dass Sie sich auch bei einer Scheidung auf dieselbe Art voneinander verabschieden. Sie waren nie EINS, sondern immer ZWEI. Es sind Ihre beiden Lebenswege, die sich vor Jahren getroffen haben. Jeder von Ihnen hat es bis dahin ohne den anderen geschafft. Ihre unterschiedlichen Biographien haben aber bei aller Gemeinsamkeit nicht aufgehört sich selbständig, wenn auch teilweise parallel verlaufend weiter zu entwickeln. Nichts zerbricht, wenn Sie das in Ehren halten, was der andere Ihnen geben konnte.

Damit Sie frei sein können für einen neuen Anfang schreiben Sie einen Brief an Ihren Partner.
Vielleicht so:

Ich nehme und behalte, was Du mir gegeben hast.
Ich danke Dir dafür und halte es in Ehren.

Und du kannst nehmen, was ich Dir gegeben habe.
Ich hab‘s gern getan.

An dem, was schief gegangen ist zwischen uns,
nehme ich meinen Teil als Verantwortung,
und ich lasse dir an Deinem Teil Deine Verantwortung.

Als Vater / Mutter unserer Kinder würdige und achte ich Dich,
und ich will, soweit es an mir liegt, weiter mit Dir
zu ihrem Wohl zusammenwirken.

Als Partner/ in verabschiede ich mich von dir
Und wünsche dir alles Gute.
Lebewohl, gehe Deinen Weg nun ohne mich,
so wie ich jetzt meinen Weg gehen werde ohne Dich!

Wir, das Berater-Team von artax können Ihnen nicht die menschlichen Sorgen und Probleme in diesem Zusammenhang abnehmen. Unser Anspruch ist es aber, Ihnen auf dem schwierigen Weg mit der ganzen Breite unseres fachlichen Könnens zur Seite zu stehen. Soweit uns dies irgend möglich ist, wollen wir Ihnen dabei helfen, sich von Ihrem Ehepartner so zu trennen, dass Sie beide nicht noch Jahre nach der Scheidung unter den Folgen ungeregelter Verhältnisse zu leiden haben.

So schwer es auch immer sein mag, behalten Sie Größe und trennen Sie sich mit Anstand, das sind Sie sich selber schuldig. Sie können für Ihre eigene Zukunft sehr viel dadurch tun, dass Sie sich sehr frühzeitig, eventuell gemeinsam mit Ihrem Noch-Ehepartner um die Klärung möglichst aller Fragen bemühen, die auf Sie beide zukommen werden. Um Ihnen dabei eine Hilfestellung zu geben, haben wir den beigefügten Themenkatalog zusammengestellt. Bitte gehen Sie die einzelnen Positionen sorgfältig durch und regeln Sie alleine oder gemeinsam all das, was Sie schon heute regeln können.

Die Themen, zu denen Sie unsere Beratung wünschen, kreuzen Sie bitte an. Den Katalog mit den von Ihnen angekreuzten Themen geben Sie uns bitte innerhalb der nächsten zwei Wochen zurück, damit wir uns auf das nächste Beratungsgespräch angemessen vorbereiten können. Sollte Ihr Ehegatte ebenfalls ein Exemplar des Themenkataloges benötigen, so rufen Sie uns bitte an.

Sie und Ihr Noch-Ehegatte können sehr viel Geld sparen, wenn Sie sich in der Phase der Trennung und auch nach der Scheidung alle Steuervorteile sichern, die Ihnen zustehen. Gern beraten wir Sie auch zu diesem Themenkreis. Leider ist das Steuergesetz, gerade auch im internationalen Kontext so kompliziert, dass ein Laie kaum noch durchblickt. Wir haben Expertise zum Thema Steuern bei Trennung und Scheidung auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Am Ende ist das, was wir ihnen anbieten können, ein leeres weißes Zimmer. Eines, aus dem die Sachprobleme ausgeräumt sind, alle wirtschaftlichen und juristischen Fragen geklärt sind. Und in dem nur noch sie beide sind. Damit Sie sich emotional voneinander verabschieden können und erst dann wirklich frei sind für einen Neubeginn.

Scheidung: Hier nun beginnt die Aufräumarbeit, bei der wir Ihnen gerne helfen:

I. Trennungszeit bis zur Scheidung

  • Zuweisung der Wohnung bzw. Aufteilung
  • Nutzungsentgelt
  • Kontovollmachten
  • Trennungsunterhalt
  • Sorgerecht
  • Besuchs- und Umgangsrechte
  • Hausrat
  • Auto
  • Kredite
  • Versicherung
  • SF-Rabatt
  • Krankenversicherung
  • Gesetzlich oder privat versichert
  • Familienversicherung ev. nur noch eingeschränkt
  • Andere Versicherungen
  • Wessen Hausrat bleibt versichert
  • Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer
  • Aufteilung der Steuerschuld auch bei Zusammenveranlagung
  • Ehelicher Güterstand
  • Wem gehört was (Auskunftspflicht-Stichtag)
  • Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs
  • Bewertung von Unternehmen
  • Bewertung von Grundbesitz
  • Sonstiges Vermögen
  • Anfangsvermögen/Endvermögen
  • Schenkungen
  • Erbschaften
  • Ausstattungen
  • Illoyale Vermögensminderungen
  • Haftung für Verbindlichkeiten
  • Mietvertrag
  • Bürgschaften
  • Ev. Nichtigkeit bei fehlender Leistungsfähigkeit
  • Eigeninteresse des Bürgen am besicherten Darlehen
  • Lebensversicherungen zur Sicherung von Darlehen
  • Begünstigte Person bei Lebensversicherungen
  • Kinderschutz- und Härteklausel
  • Verhinderung der Scheidung

Scheidung mit Grundbesitz zusätzlich:

  • Eigenheimzulagen, § 10e EStG
  • Miteigentumsgemeinschaft oder ev. besser Grundstücksgesellschaft
  • wer bedient die Darlehen
  • Anrechnung auf Unterhalt und Zugewinn
  • Verhandlung mit Banken über Tilgungsaussetzung
  • Wenn Verkauf ansteht, Vorfälligkeitsentschädigung
  • Veräußerungsvollmachten
  • Belastungsverbote
  • Haftungsfreistellung
  • Nutzungsentschädigung/Wohnvorteile
  • Ehevertrag
  • Zugewinnausgleich vorziehen
  • Zumindest partieller Vertrag bei Unternehmern
  • Hausrat-Teilung
  • Realsplitting vereinbaren
  • Übertragung von Kinderfreibeträgen
  • Übertragung sonstiger Freibeträge
  • Wahlrecht Kinderfreibeträge/Kindergeld
  • Bei Kirchensteuer/Soli-Zuschlag Auswirkung sofort
  • Testament
  • Aktueller Stand
  • Nach der Scheidung gelten alte Testamente eventuell nicht mehr
  • Gesetzliche Erbfolge
  • Neue Lebenspartner, Kinder
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Pflichtteil
  • Vermächtnisse
  • Wohnrechte etc.
  • Testamentsvollstrecker
  • Ergänzungspfleger
  • Beratung zur Erbschafts- / Schenkungsteuer
  • Vorteilhafte Gestaltungen
  • Kosten
  • Erstberatung
  • Prozesskostenvorschuss
  • Prozesskostenhilfe

II. Vorbereitung der Scheidung

  • Trennungszeit (auch Trennung innerhalb der Ehewohnung möglich; Scheidung ausnahmsweise auch schon während des Trennungsjahres möglich)
  • Im Scheidungsrecht anders als im Steuerrecht
  • Dokumente
  • Stammbuch
  • Anfangsvermögen
  • Endvermögen (Stichtag!)
  • Verträge
  • Ehevertrag
  • Testament
  • Mietvertrag
  • Grundbesitz
  • Grundbuchauszug
  • Darlehen
  • Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
  • Gesellschaftsverträge
  • Versorgung
  • Trennungs-Unterhalt
  • Leistungsfähigkeit
  • Was ist „Einkommen“
  • Gewinnermittlungsart
  • Der Einfluss steuerlicher Wahlrechte
  • Zukünftiges Einkommen
  • betriebswirtschaftliche Planungsrechnung
  • Hinzuverdienst, Anrechnung
  • Pflicht zur Fortführung bzw. Aufnahme einer Arbeit
  • Neue Lebenspartner, Beihilfe zum Lebensunterhalt
  • Versorgungsentgelt bei Leistungsfähigkeit des neuen Lebenspartners
  • Kindesunterhalt
  • Dauer
  • Höhe
  • Krankenversicherung
  • Ende der Familienversicherung ab Rechtskraft des Urteils
  • Damit ev. Verlust jeglicher KV und unbegrenztes Kostenrisiko
  • Wahlrecht besteht weiter für Kinder
  • Zusatzversorgung Schweiz (schuldrechtlicher Versorgungsausgleich und eventuell Abfindungsart § 1587 ff BGB; nach der Scheidung ist Überprüfungsauftrag beim FamG möglich)
  • Rentenversicherung
  • Versorgungsausgleich
  • Mitwirkungspflicht
  • bei Trennung kurz vor Eintritt ins Rentnerdasein: evtl. Scheidung verzögern wegen Übertragung der Rentenanwartschaften „Rentnerprivileg“)
  • Lebensversicherung
  • Versicherungsnehmer = Beitragsschuldner
  • Versicherte Person kann ein anderer sein
  • Begünstigter erhält beim Tode die Versicherungs-Leistung
  • Versicherungs-Leistung gehört nicht zum Erbe, Rechtsfolgen
  • Trotzdem Erbschaftsteuer
  • Vorsicht bei Sicherungsabtretung für Darlehen, Steuerfalle
  • Unfallversicherung
  • Versicherte Person = Beitragsschuldner
  • Steuerfolgen
  • Veränderung der Steuerklasse
  • Anteile an Betriebsvermögen
  • Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven
  • Ende der Zusammenveranlagung
  • Begrenztes Realsplitting
  • Kinderfreibeträge
  • Andere Freibeträge
  • Eigenheimzulagen, § 10e EStG
  • Grunderwerbsteuer bei Übertragungen
  • Erbschafts- / Schenkungsteuer
  • Vorteilhafte Gestaltungen
  • Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs
  • Bewertung von Unternehmen
  • Bewertung von Grundbesitz
  • Sonstiges Vermögen
  • Anfangsvermögen/Endvermögen
  • Schenkungen
  • Erbschaften
  • Ausstattung
  • Verbindlichkeiten
  • Illoyale Vermögensminderungen
  • Finanzierung des Zugewinnausgleichsanspruchs
  • Entwicklung von Finanzierungs-Modellen
  • Vorbereitung des Bankgesprächs
  • Planungsrechnung zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
  • Sicherheiten
  • Kein Abzug der Zinsen Aber: 3‑Konten-Modell
  • Verjährungsfrist 3 Jahre
  • Ungeteilte Gemeinschaften
  • Grundstücksgesellschaft statt ME-Anteile
  • Überprüfung von Gesellschaftsverträgen
  • Abstimmung Gesellschaftsrecht und private Verfügungen z.B. qualifizierte Nachfolgeklauseln
  • Kinder
  • Grundsatz und Ausnahmen des Sorgerechts
  • Konkrete Regelungen
  • Rechte des Kindes
  • Psychische Aspekte
  • Begleitung des Kindes
  • Verfahrens-Anwalt, „Anwalt des Kindes“

III. Nach der Scheidung

  • Treuhänderische Abwicklung der Vermögensteilung
  • Testamentsvollstreckung
  • Vermögensverwaltung
  • Regelmäßige Überwachung der Unterhaltsansprüche
  • nachehelicher Unterhalt (nach Volljährigkeit bestehen Unterhaltsansprüche gegenüber beiden Elternteilen)
  • Kinder werden älter
  • Zumutbare Erwerbstätigkeit
  • Neue Lebenspartner
  • Veränderungen des Einkommens
  • Auskunftsanspruch
  • Steuererklärung
  • Veränderung der Steuerklasse (falls nicht schon während der Trennungszeit geändert)
  • Empfangsvollmacht für Steuerbescheide
  • Bindungswirkung für den früheren Ehegatten
  • Aufteilung der Steuerschuld für Altjahre
  • Fristen für Rechtsbehelfe
  • Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung
  • Neue Nettoberechnung
  • Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte
  • Anpassung der Vorauszahlungen
  • Unterhalt im Wege des begrenzten Realsplittings
  • Anspruch auf Zustimmung zum Realsplitting
  • Antragserfordernis
  • Kinderfreibeträge
  • Ausbildungsfreibeträge
  • Freibeträge wegen Körperbehinderung von Kindern
  • Haushaltsfreibetrag
  • Hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse
  • Nutzungs-Überlassung der Wohnung an den geschiedenen Ehegatten
  • Spekulationsbesteuerung
  • Entnahmen aus dem Betriebsvermögen zum Ausgleich des Zugewinnes
Jürgen Bächle
Jürgen Bächle

ist seit 1989 als selbständiger Steuerberater und Experte im internationalen Steuerrecht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuerberaterverbandes Baden-Württemberg, DSTVBW.

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