Es gibt Menschen, die haben Wohnsitze in verschiedenen Ländern. Sie sind dann folglich in all diesen Ländern unbeschränkt steuerpflichtig, müssten theoretisch ihr gesamtes Welteinkommen deshalb mehrfach versteuern. Das bedeutet unbeschränkte Steuerpflicht. In den Fällen, in denen ein DBA überhaupt existiert wird, dann vorab die sogenannte Ansässigkeit bestimmt. Im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ist das dort, wo man seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen hat.
Vereinfacht ausgedrückt ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen dort, wo das Herz schlägt. Meist ist das am Wohnort der Familie. Aber auch die Freizeitgestaltung und Hobbies sind Anknüpfungspunkte. Kommt man hier zu keiner eindeutigen Zuordnung der Lebensinteressen zu einem Land, wird nach Einkunftsquellen und Ort der Vermögensinteressen gefragt. Führt alles zu keinem Ergebnis, entscheidet die Staatsangehörigkeit. In welchem Land man dann welche Einkünfte versteuert, richtet sich nach anderen regeln. Dazu lesen Sie bitte den gesonderten Beitrag.