Unternehmensgründung in China

Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE) Mit zunehmendem Rückgang der Beschränkungen für ausländische Direktinvestitionen in China hat die Zahl der ausländischen Tochtergesellschaften, die als WFOE’s gegründet werden, stark zugenommen. Bei der Unternehmensgründung in China sollte auf zwei Aspekte soll besonders geachtet werden. Die restriktiven Bestimmungen zur Kapitalausstattung besprechen wir in einem gesonderten Beitrag. Zudem soll der Zweck der Gesellschaft, der Business-Scope, möglichst genau das wiedergeben, was die Gesellschaft tun soll. Denn was in der Geschäftslizenz nicht ausdrücklich erlaubt wird, ist der Gesellschaft verboten bzw. wird mit teils sehr heftigen Sanktionen bedroht.

Inhaltsverzeichnis

Beratung bei der Unternehmensgründung in China

Wir beraten Sie umfassend und kompetent in allen Fragen bei der Unternehmensgründung in China und begleiten diese bis zur Erteilung der Geschäftslizenz und auch darüber hinaus.

Limited liability company (Ltd.)

  • Tätigkeiten: Für nahezu alle Geschäftszweige erlaubt.
  • Kapital: Siehe gesonderte Ausführung „Kapitalausstattung“.
  • Haftung: Unbegrenzt mit dem eingezahlten Kapital, aber im Konzern haftet das Mutterunternehmen für Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft.
  • Personal: Kann direkt vom Unternehmen eingestellt werden.
  • Steuern: 25 % ESt, 15 % verringerter ESt-Satz unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Sonstiges:Rechtsverständnis analog GmbH. Entstehung eines Konzerns, Einstufung als KMU prüfen.

Foreign Invested Commercial Enterprise (FICE)

  • Tätigkeiten: Beschränkt auf Handel.
  • Kapital: Siehe gesonderte Ausführung „Kapitalausstattung“.
  • Haftung: Unbegrenzt mit dem eingezahlten Kapital, aber im Konzern haftet das Mutterunternehmen für Verbindlichkeiten der Tochter.
  • Personal: Kann direkt vom Unternehmen eingestellt werden.
  • Steuern: 25 % ESt, 15 % verringerter ESt-Satz unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

 

Folgen einer 100-%-Tochtergesellschaft

Durch die Gründung einer Tochtergesellschaft entsteht ein (faktischer) Konzern, in dem das Mutterunternehmen für die Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft haftet. Die Entstehung eines Konzerns hat erweiterte Abschlusspflichten zur Folge. Neben den nationalen Abschlüssen, die jedes Unternehmen erstellen muss, muss ein Abschluss für den gesamten Konzern erstellt werden, der einer gesonderten Prüfungspflicht unterliegt. Die Gründung eines Tochterunternehmens kann den Status des Mutterunternehmens als KMU in Frage stellen und damit den Ausschluss von Förderprogrammen der EU oder nationaler Einrichtungen bedeuten.

Jürgen Bächle
Jürgen Bächle

ist seit 1989 als selbständiger Steuerberater und Experte im internationalen Steuerrecht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuerberaterverbandes Baden-Württemberg, DSTVBW.

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