Dass bei einem Unternehmensverkauf Steuern anfallen können, ist kein Geheimnis. Wer sich bei einem bevorstehenden Firmenverkauf frühzeitig mit dem Thema Steuern auseinandersetzt, gewinnt jedoch einen entscheidenden Vorteil. Je nach Rechtsform des Unternehmens und Nachfolgeregelung können nämlich unterschiedliche Steuern erhoben werden. Wer diese kennt, kann nicht nur rechtzeitig in eine Steuervorsorge investieren. Sondern weiß auch, untere welchen Voraussetzungen er von Steuervergünstigungen profitieren kann.  

In diesem Beitrag finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Steuerarten und zugehörigen Rechtsformen sowie Möglichkeiten zu Steuerbegünstigungen.

Inhaltsverzeichnis

Unternehmensverkauf Steuern: Die wichtigsten Steuerarten

Unternehmensverkauf ist nicht gleich Unternehmensverkauf. So macht es zum Beispiel durchaus einen Unterschied, ob es sich bei der Transaktion um eine Neustrukturierung von Unternehmensgruppen, eine Erbschaft oder eine strategische Veräußerung handelt. Bei einer Neustrukturierung von Unternehmensgruppen liegt der Fokus oft auf der Optimierung der Unternehmensstruktur, um Synergien zu schaffen oder operative Effizienzen zu erreichen. Eine Erbschaft kann mit zusätzlichen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen verbunden sein, da es darum geht, das Unternehmen auf die nächste Generation zu übertragen und dabei familiäre und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Eine strategische Veräußerung hingegen zielt darauf ab, durch den Verkauf des Unternehmens an einen anderen Marktteilnehmer strategische Ziele zu erreichen, wie beispielsweise den Eintritt in neue Märkte oder das Erschließen zusätzlicher Ressourcen. Darüber hinaus können, je nachdem, welche Transaktionsart vorliegt, unterschiedliche Steuern anfallen.

Unternehmenssteuer Deutschland: Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer

In Deutschland unterliegt die Übertragung von Unternehmensvermögen durch Erbschaft oder Schenkung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer. Beide Steuerarten zielen darauf ab, den Wert von Vermögenswerten, die von einer Person auf eine andere übergehen, zu erfassen und zu besteuern. 

Die Erbschaftssteuer betrifft Vermögensübergänge im Todesfall, während die Schenkungssteuer für lebzeitige Übertragungen von Vermögenswerten gilt. Für Unternehmen gibt es jedoch spezielle Regelungen, die insbesondere bei größeren Unternehmensvermögen eine steuerliche Entlastung bieten können. Beispielsweise gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Freibeträge und Steuervergünstigungen, um die Weitergabe von Unternehmen innerhalb der Familie zu erleichtern und die Fortführung des Unternehmens zu sichern. 

Die Regelungen und die Höhe der Steuerlast hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Unternehmensart, dem Wert des Unternehmens und der Beziehung zwischen Übergeber und Empfänger.

Firmenverkauf: Einkommenssteuer

Beim Verkauf eines Unternehmens spielt die Einkommenssteuer eine zentrale Rolle. Für Verkäufer, die als Einzelunternehmer oder Personengesellschaften agieren, wird der Erlös aus dem Unternehmensverkauf als Einkünfte aus Gewerbebetrieb betrachtet und unterliegt der Einkommenssteuer. Der Gewinn, der sich aus dem Verkaufserlös abzüglich der Buchwerte der übertragenen Vermögenswerte ergibt, wird in der persönlichen Steuererklärung des Verkäufers erfasst. 

Bei der Besteuerung des Unternehmensverkaufs können jedoch auch besondere Regelungen Anwendung finden. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit, den Gewinn durch Investitionen oder durch die Anwendung von Steuervergünstigungen zu mindern. Bei Verkäufern, die Anteile an Kapitalgesellschaften veräußern, wie etwa GmbH-Anteile, kann unter bestimmten Bedingungen die Körperschaftsteuer zur Anwendung kommen. Die Veräußerungsgewinne bei natürlichen Personen werden im Rahmen der Einkommenssteuer besteuert.

Einzelunternehmen Steuer: Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer wird bei einem Unternehmensverkauf dann relevant, wenn Immobilien Teil des Unternehmensvermögens sind. Die Grunderwerbssteuer wird auf den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden erhoben und ist vom Käufer zu entrichten. Im Falle eines Unternehmensverkaufs, bei dem Immobilien übertragen werden, unterliegt der Kaufpreis für diese Immobilien der Grunderwerbssteuer. 

Die Höhe der Steuer variiert je nach Bundesland und wird als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet. Die Grunderwerbssteuer ist außerdem unabhängig von der Unternehmensform und betrifft sowohl Einzelunternehmen als auch andere Unternehmensformen, sofern Immobilien Teil der Transaktion sind.

Steuer Unternehmen: Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensbesteuerung in Deutschland. Unternehmen müssen auf ihre Umsätze Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen. Die Regelbesteuerung sieht einen Umsatzsteuersatz von 19% vor, während der ermäßigte Satz von 7% für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt. 

Wenn ein Unternehmen oder Teile davon, einschließlich Betriebseinrichtungen und Inventar, verkauft werden, kann auf diese Transaktionen Umsatzsteuer anfallen. Der Verkauf eines Unternehmens als Ganzes, also einschließlich aller Betriebsteile und Vermögenswerte, kann allerdings unter bestimmten Umständen von der Umsatzsteuer befreit sein. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Käufer das Unternehmen im gleichen Geschäftsfeld weiterführt und die Transaktion als „unternehmerische Veräußerung“ gilt. 

Der Verkauf eines Unternehmens kann außerdem unter die Steuerbefreiung für „Vermögensverkäufe“ fallen, wenn das Unternehmen als Ganzes verkauft wird und der Käufer als Unternehmer auftritt. Die Voraussetzung ist hier jedoch, dass der Käufer die übernommenen Vermögenswerte für seine unternehmerischen Zwecke verwendet.

Rechtsformen & Steuern

Bei der Frage, ob bei einem Unternehmensverkauf Steuern anfallen, müssen auch die Rechtsform und Unternehmensführung berücksichtigt werden. Hier unterscheidet man grundsätzlich zwischen Einzel- und Mitunternehmern in Personengesellschaften und den Gesellschaftern einer sogenannten Kapitalgesellschaft. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegt der Verkaufsgewinn der Einkommenssteuer. Der Gewinn wird aus dem Verkaufserlös abzüglich der Buchwerte ermittelt und als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs fällt hingegen Körperschaftsteuer auf den Veräußerungsgewinn an. Die Anteilseigner müssen auf ihren Anteil des Gewinns Einkommenssteuer zahlen, falls die Anteile verkauft werden. 

Die Unternehmensführung beeinflusst ebenfalls die steuerliche Belastung. Bei einem Unternehmensverkauf, bei dem der Käufer die unternehmerischen Strukturen fortführt, können spezielle Steuerregelungen, wie Steuerbefreiungen für Betriebsverkäufe, zur Anwendung kommen.  

Unterschieden wird außerdem zwischen einer internen und externen Nachfolge. Bei einer internen Unternehmensnachfolge wird der Betrieb von einem Familienmitglied fortgeführt. Bei einer externen Nachfolge wird das Unternehmen nach Ableben des Eigentümers an Dritte verkauft. Beide Nachfolgeregelungen ziehen unterschiedliche Steuerfolgen nach sich.

Interne Nachfolge

Bei einer internen Nachfolge, die durch Erbschaft oder Schenkung erfolgt, fällt wie bereits erwähnt Erbschafts- oder Schenkungssteuer an. Hier gelten bestimmte Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch sind. Beispielsweise beträgt der Freibetrag für nahe Verwandte wie Kinder 400.000 Euro. Übersteigt der Wert des Unternehmens diesen Freibetrag, wird der darüberhinausgehende Betrag versteuert.  

Eine interne Nachfolge bietet außerdem spezielle Steuervergünstigungen, die bei der Übertragung von Unternehmensvermögen gelten können. Beispielsweise können Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt werden, um die steuerliche Belastung zu reduzieren und die Fortführung des Unternehmens zu erleichtern. Dazu zählen etwa die Verschonungsregelungen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). 

Bei der vorweggenommenen Erbfolge, bei der Unternehmensanteile zu Lebzeiten übertragen werden, können ebenfalls steuerliche Vorteile genutzt werden. Solche Übertragungen können unter bestimmten Voraussetzungen von Steuervergünstigungen profitieren, wenn sie nachweislich der Unternehmensfortführung dienen. 

Im Falle einer internen Nachfolge, die durch den Verkauf von Anteilen oder Unternehmensanteilen erfolgt, wird der Gewinn meist aus dem Verkauf als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Gewerbebetrieb versteuert. Für die Erben oder Beschenkten kann das steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn die Nachfolge durch eine Transaktion verbunden ist.

Externe Nachfolge

Wird das Unternehmen an Dritte verkauft, unterliegt der Gewinn aus dem Verkauf sowohl bei Einzelunternehmen als auch bei Personengesellschaften der Einkommenssteuer. Bei Kapitalgesellschaften wird dagegen eine Körperschaftssteuer erhoben. Darüber hinaus kann der Verkauf hier umsatzsteuerpflichtig sein, insbesondere wenn Immobilien oder andere umsatzsteuerpflichtige Vermögenswerte übertragen werden. 

Bei der externen Nachfolge unterscheidet man außerdem zwischen einem Asset-Deal und einem Share-Deal. Von einem Asset-Deal ist bei einer kompletten Vermögensübertragung die Rede, während bei einem Share Deal Anteile des Unternehmens übertragen werden. Bei einem Asset-Deal fallen meist Umsatzsteuer und Ertragssteuer an, während bei einem Share-Deal Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer fällig werden können.

Unternehmensverkauf Steuern sparen

Ein Unternehmensverkauf kann mit hohen Steuerbelastungen einhergehen. Wer sich mit der Materie auskennt, kann jedoch durch gezielte Maßnahmen Steuern sparen. Neben der Wahl der Transaktionsstruktur (Share Deal oder Asset Deal) können sich Unternehmensverkäufer zum Beispiel auch steuerliche Vergünstigungen und Steuerfreibeträge zunutze machen. Auch die Fünftelregelung ist ein wirkungsvolles Instrument, um bei einem Unternehmensverkauf Steuern zu sparen. 

Steuerfreibetrag

In Deutschland gibt es spezifische Steuerfreibeträge für Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen, insbesondere nach § 16 und § 34 EStG. 

Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften kann der Freibetrag nach § 16 EStG bis zu 45.000 Euro betragen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Bei Kapitalgesellschaften gilt der Freibetrag nach § 34 EStG, der unter Umständen auch Steuervergünstigungen für Veräußerungsgewinne bietet. 

Zusätzlich gibt es Regelungen zur Steuerfreistellung von bis zu 60 % des Veräußerungsgewinns bei einem gewerblichen Verkauf, wenn das Unternehmen über einen bestimmten Zeitraum geführt wurde und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind.

Steuern sparen durch Fünftelregelung

Die Fünftelregelung ist ein Steuerinstrument in Deutschland, das bei der Veräußerung von Unternehmensanteilen zur Anwendung kommt und dazu dient, die Steuerlast auf den Gewinn aus der Veräußerung zu reduzieren. Die Regelung wird insbesondere bei der Besteuerung von außergewöhnlichen Einkünften, wie bei einem Unternehmensverkauf, eingesetzt. 

Nach der Fünftelregelung wird der Gewinn aus der Veräußerung nicht in voller Höhe im Verkaufsjahr besteuert. Stattdessen wird der Gewinn in fünf gleich große Teile aufgeteilt, und nur ein Fünftel des Gewinns wird dem regulären Einkommensteuerrecht des Veräußerungsjahres unterworfen. Die verbleibenden vier Fünftel des Gewinns werden dabei mit dem Steuersatz des Veräußerungsjahres versteuert. Diese Methode kann zu einer erheblichen Steuerentlastung führen, da sie die steuerliche Belastung über mehrere Jahre verteilt und eventuell einen progressiven Anstieg des Steuersatzes vermeidet.

Der “halbe” Steuersatz

Der halbe Steuersatz ist eine steuerliche Begünstigung in Deutschland, die auf bestimmte Kapitalerträge angewendet werden kann. Dazu gehören allem voran Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften wie einer GmbH. Diese Regelung zielt darauf ab, langfristige Investitionen zu fördern. 

Konkret bedeutet der halbe Steuersatz, dass nur die Hälfte des erzielten Veräußerungsgewinns steuerpflichtig ist. Die verbleibende Hälfte bleibt steuerfrei. Diese Regelung kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn die Anteile länger als ein Jahr gehalten wurden und wenn der Veräußerer zu mehr als 1% an der Gesellschaft beteiligt ist. 

Ein Beispiel: Wenn eine Person GmbH-Anteile mit einem Gewinn von 100.000 Euro verkauft, werden nur 50.000 Euro dieses Gewinns besteuert. Der anzuwendende Steuersatz entspricht dann dem persönlichen Einkommensteuersatz des Verkäufers. Durch den halben Steuersatz wird die steuerliche Belastung für den Veräußerungsgewinn signifikant reduziert, was langfristige Investitionen in Unternehmen attraktiver macht.

Unternehmensverkauf im Ausland – Das müssen Sie beachten!

Wer einen Unternehmensverkauf im Ausland in Betracht zieht, sollte sich vorab über die steuerliche Behandlung des Verkaufserlöses in dem entsprechenden Land informieren. In vielen Ländern unterliegen Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen der Besteuerung, sowohl auf Unternehmensebene als auch auf Ebene der Anteilseigner. Die Höhe der Steuer kann je nach Land unterschiedlich sein und hängt oft von der Dauer des Besitzes der Beteiligung ab. 

Darüber hinaus müssen auch die internationalen Steuergesetze und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den beteiligten Ländern beachtet werden. Diese Abkommen stellen sicher, dass das Einkommen nicht in beiden Ländern besteuert wird und regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat. Sollte die Transaktion in einem Land stattfinden, das über kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland verfügt, besteht das Risiko, dass Sie für Ihren Gewinn doppelt Steuern zahlen müssen.

So gelingt die Steuervorsorge!

Wer sich dessen bewusst ist, dass durch einen Unternehmensverkauf Steuern anfallen können, hat die Möglichkeit, rechtzeitig vorzusorgen. Als Steuervorsorge bezeichnet man grundsätzlich alle Maßnahmen und Strategien, durch sich steuerliche Belastungen minimieren lassen.  
 

Allein die Wahl der Unternehmensform (GmBH, AG oder Einzelunternehmen) kann bereits erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. In bestimmten Fällen kann ein Wechsel der Rechtsform dabei helfen, die Steuerlast zu verbessern. Regelmäßige Vorauszahlungen auf die Steuerlast können helfen, hohe Nachzahlungen zu vermeiden und die Liquidität besser zu steuern. Genauso wertvoll kann die Bildung von Rücklagen für zukünftige Steuerverpflichtungen sein.  
 

Auch Investitionen in Immobilien können steuerliche Vorteile bieten, da sich hier viele Kosten abschreiben oder steuerlich absetzen lassen. Neben den Abschreibungen auf die Gebäude können zum Beispiel auch Renovierungs- und Instandhaltungskosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, was die Steuerlast weiter senkt.

FAQ

Ein Firmenverkauf ist eine Entscheidung, die sorgfältig geplant werden muss. Wer sich rechtzeitig informiert, kann mitunter eine Menge Geld sparen. Sie haben keine Zeit, sich den ganzen Beitrag auf einmal durchzulesen? Kein Problem. An dieser Stelle haben wir die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Unternehmenskauf & Steuern für Sie zusammengefasst

Wie hoch ist die Steuer bei einem Firmenverkauf?

Die Unternehmensverkauf Steuern variieren je nach Unternehmensform, Gewinnhöhe und Land. So können beispielsweise Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer oder auch zusätzliche persönliche Einkommensteuern auf den Gewinn an anfallen. 

In Deutschland beträgt die Kapitalertragssteuer bei einem Verkauf von Unternehmensanteilen derzeit zum Beispiel 26,375 % (einschließlich Solidaritätszuschlag). Diese Steuer wird auf den Gewinn aus der Veräußerung der Anteile erhoben. Wenn das Unternehmen eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) ist, wird eine Körperschaftsteuer von 15 % erhoben. Zusätzlich kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer hinzu, was insgesamt 15,825 % ergibt.  

Die Gewerbesteuer variiert hierzulande je nach Gemeinde, beträgt aber im Durchschnitt etwa 14 % bis 17 % auf den Gewinn. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn des Unternehmens erhoben und mindert den Gewinn für die Körperschaftsteuer.

Welche Steuern fallen beim GmbH Verkauf an?

Bei einem GmbH-Verkauf fallen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und ggf. Solidaritätszuschlag auf den Gewinn an. Der Verkäufer zahlt zudem oftmals Abgeltungsteuer oder persönliche Einkommensteuer. Eventuell fallen auch Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer an. Die genaue Steuerbelastung muss individuell ermittelt werden.

Fazit

Ob interne oder externe Nachfolgeregelung, Start-Up-Verkauf oder Anteilsübernahme – bei einem Unternehmensverkauf fallen zwangsläufig auch Steuern an. Wer bei seinem Unternehmensverkauf Steuern sparen will, sollte sich deshalb nicht nur rechtzeitig über mögliche Freibeträge und Begünstigungen informieren, sondern auch den Rat eines externen Steuerberaters einholen. Durch eine zeitige Vorbereitung, klare Nachfolgeregelung und einer entsprechenden Steuervorsorge lassen sich auch hohe Kosten deutlich reduzieren.

Jürgen Bächle
Jürgen Bächle

ist seit 1989 als selbständiger Steuerberater und Experte im internationalen Steuerrecht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuerberaterverbandes Baden-Württemberg, DSTVBW.

Social
Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren

Video laden

Steuerberatung International

artax berät international tätige mittelständische Unternehmen und Privatpersonen fachübergreifend in allen Belangen des deutschen und internationalen Steuerrechts und angrenzender Gebiete sowie bei der Unternehmensstrategie und Standortfragen.

Fachspezifisches Expertenwissen

Überzeugen Sie sich von unserer Expertise auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Steuerrechts, erfahren Sie mehr von aktuellen Rechtsprechungen sowie Grenzgänger-Themen und profitieren Sie von unserem fundierten Fachwissen über die Erstellung individueller Steuerstrategien. Ihre steuerrechtliche Wissensdatenbank – artax