Unternehmensgründung China

China hat sich zu einer globalen Wirtschaftsmacht entwickelt. 2023 erreichte Chinas Bruttoinlandsprodukt einen neuen Rekordwert und liegt damit zusammen mit den USA auf den ersten beiden Plätzen der größten Weltwirtschaftsmächte. China strebt die Vorherrschaft an und wird das auch erreichen, wenn nicht Europa und die USA entsprechende Maßnahmen ergreifen, um zumindest die heimischen Märkte zu schützen. Das wiederum führt zu Gegenmaßnahmen in China. Letzten Ende aber besteht auf allen Seiten ein großes Interesse, in den jeweils anderen Wirtschaftsräumen präsent zu sein. Wer als europäisches Unternehmen bisher zwar Geschäftsbeziehungen mit China unterhält, sei es im Einkauf oder Verkauf, dort aber noch nicht mit einer eigenen Gesellschaft präsent ist, sollte sich das jetzt überlegen.

Die fortschreitende Urbanisierung und die steigende Kaufkraft der chinesischen Verbraucher schaffen viele Möglichkeiten für deutsche Unternehmen in verschiedenen Branchen. Wer den chinesischen Markt erobern will und eine Unternehmensgründung in China plant, muss allerdings einiges beachten. artax ist als seit über 20 Jahren in China etablierte Steuerkanzlei auf internationales Steuerrecht spezialisiert und erklärt in diesem Beitrag, welche Herausforderung eine Gesellschaftsgründung in China mit sich bringt und was Unternehmer, die eine Firma eröffnen wollen, beachten müssen.

Inhaltsverzeichnis

Unternehmensgründung China: Vorbereitung der Muttergesellschaft

Wie immer beginnt der erste Schritt einer Reise zuhause. Eine klare Bestimmung der Ziele ist unverzichtbar, sie bestimmt letzten Endes auch über die Unternehmens-Finanzierung, die in China keineswegs so frei gestaltbar ist wie in anderen Ländern. Es müssen zur Meidung steuerlicher Probleme speziell in Deutschland anhand des vorgesehenen Geschäftsmodells die Wirkungen des Außensteuergesetzes geprüft und notfalls das Geschäftsmodell angepasst werden. Das ist wichtig bei Veränderungen oder bei der Verlagerung betrieblicher Funktionen.

 

Die Satzung der Muttergesellschaft muss daraufhin geprüft werden, ob diese nicht ein weltweites Exklusivrecht für das Geschäftsfeld hat, auf dem künftig auch die Tochtergesellschaft tätig werden soll. Ansonsten kann allein schon in der Gründung des Unternehmens in China eine verdeckte Gewinnausschüttung liegen mit erheblichen steuerlichen Folgen. Im Zweifel wird man vorher gesellschaftsrechtliche Beschlüsse fassen, diese wirtschaftlich gut begründen und dann die Satzung ändern.

 

Auch wenn in der Satzung steht, dass die Gesellschaft Niederlassungen oder Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen darf, ist das noch kein Freifahrtschein für die Geschäftsführung.  Sie müssen vor allem zur eigenen persönlichen Sicherheit dokumentieren, dass sie mit der Gründung im Ausland nicht das Vermögen der von ihnen vertretenen inländischen Gesellschaft gefährden. Ansonsten haften sie nicht nur für den Schaden, sondern machen sich auch noch strafbar.  Spätestens in dem Zusammenhang soll der Abschluss einer D6O Versicherung geprüft werden. Unverzichtbar ist jedoch ein belastbarer Businessplan, der die gesetzlichen und tatsächlichen Faktoren eines ausländisch investierten Unternehmens in China berücksichtigt.

 

Niemand gründet ein Unternehmen in China, ohne die Kontrolle über das Unternehmen zu haben. Das stellt nach den neuesten gesetzlichen Änderungen, aber auch aus rein praktischen Gründen eine besondere Herausforderung dar. Lesen sie mehr dazu in der In der Broschüre „Unternehmen steuern, Wachstum lenken in Zeiten drohenden Kontrollverlustes in China“.

 

Unternehmensgründung China: Struktur von Mutter- und Tochtergesellschaft

Die Struktur eines Geschäftsmodells ist geprägt von verschiedenen Faktoren. So muss die Gesellschafterstruktur des Mutterunternehmens, also der Gründerin nicht identisch sein mit der Struktur des Unternehmens in China. Es können dort auch andere Firmen oder Personen beteiligt sein. Ist solches geplant, ist die Gründung einer ausländischen Holding, z.B. in Deutschland, Liechtenstein oder in der Schweiz zu empfehlen, die ihrerseits 100% der Anteile an dem Unternehmen in China hält. Denn Gesellschafterwechsel bei einem Unternehmen in China sind handelsrechtlich und steuerlich sehr aufwändig. Das kann den Geschäftsgang in der Praxis außerordentlich belasten. Daher ist es besser, solche Themen von vornherein aus dem laufenden Geschäftsbetrieb herauszuhalten.

Die Struktur eines Engagements in China kann auch andere Länder einbeziehen. So macht oft bei reinen Einkaufsgesellschaften Sinn, ein Trading in Hongkong zu errichten. Wenn Waren über eine in Hongkong ansässige Firma in China eingekauft und ohne Festlandsberührung in Hongkong nach Europa oder anderswo hin verkauft werden, besteuert Hongkong des Zwischengewinn, somit die Marge nicht. Wichtig ist, dass eine solche Struktur auch gelebt werden muss und die steuerlich geforderte „Substanz“ in Hongkong vorhanden ist. Dabei hilft eine sog. Substanzdokumentation, die später auch die Grundlage bildet für den steuerfreien Rücktransfer von Gewinnen aus dem Unternehmen in China wie ggf. auch aus dem Unternehmen in Hongkong. Eine solche Dokumentation eingebettet in ein Tax CMS bietet auch hinreichend Schutz vor einer Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG. Nicht zuletzt, und das ist besonders wichtig, unterstützt eine solche Dokumentation die Entkräftung von steuerstrafrechtlichen Vorwürfen.

Die Haftung in Deutschland lebender Geschäftsführer für die Steuern eines chinesischen Unternehmens, das aber von Deutschland aus geleitet wird, ist seit dem 1. Januar 2024 erstmals ins Gesetz aufgenommen, wobei sich die Haftung auch auf die Steuern früherer Jahre erstreckt.  Deshalb sollten bereits gegründete Unternehmen einen Health Check durchführen und die Strukturen so anpassen und dokumentieren, dass die Gefahr gebannt ist.  Leben sie dazu auch den BeitragMoPeG, das trojanische Pferd im deutschen Steuerrecht“.

Wenn Sie eine technologie-orientiertes Unternehmen errichten, können je nach Standort des Unternehmens in China Steuervorteile für Hightech Unternehmen gewährt werden. Planen Sie jedoch die funktionelle Zuordnung von Aufgaben so, dass Ihre künftigen Mitarbeiter in China nicht mit dem Anti-Spionage-Gesetz, dort höflicher beschrieben als „Datensicherheitsgesetz“ in Konflikt kommen. Denn es ist unklar, was China als sicherheitsrelevante und damit einem Verbot der Weitergabe unterliegende Daten einstuft. Solche Daten, die auch militärisch genutzt werden könnten, dürfen nicht ohne Genehmigung in das Ausland weitergegeben werden, auch nicht an das Mutterhaus.

Es wurde eine zentrale Anlaufstelle für Informationen von Whistleblowern und anderen Informanten eingerichtet. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen, auch für das Unternehmen. Die staatliche Überwachung in China erstreckt sich auf alle Bereiche des privaten Lebens, was die Bewohner dort jedoch kaum stört. Dadurch werden auch die Kommunikation abgehört und mithilfe von Künstlicher Intelligenz analysiert. Um persönliche oder finanzielle Schäden zu vermeiden, müssen Informationen an das Mutterunternehmen von Anfang an sorgfältig weitergegeben werden. Eine einfache Lösung besteht darin, in China keine systemrelevanten Daten zu erzeugen. Alternativ kann man regelmäßige persönliche Schulungen in China in überwachten Räumen ohne Handynutzung durchführen. Ansonsten ist das Auslagern bestimmter Dienste, beispielsweise an artax, immer Teil der Lösung.

Kann man in China ein Unternehmen gründen?

Auch Deutschen, Schweizern und Österreichern ist es möglich, ein Unternehmen in China zu gründen. China bietet ausländischen Investoren in diesem Zusammenhang verschiedene Möglichkeiten:

  • Wholly Foreign-Owned Enterprise (WFOE): Eine WFOE ist ein Unternehmen, das zu 100% von ausländischen Investoren gehalten wird. Es ermöglicht ausländischen Unternehmen die vollständige Kontrolle über ihre Geschäftstätigkeit in China. Meist wird dazu eine Ggesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Limited Liability Corporation, kurz eine Ltd. gegründet. Es gibt aber auch andere Rechtsformen.
  • Joint Venture (JV): Ein Joint Venture ist eine Unternehmensform, bei der ausländische Investoren mit chinesischen Partnern zusammenarbeiten, um ein Unternehmen in China zu gründen. Diese Partnerschaft kann verschiedene Formen annehmen, einschließlich Equity Joint Ventures (EJV) und Cooperative Joint Ventures (CJV). Auch diese Gesellschaften firmieren oft unter einer Ltd.
  • Representative Office (RO): Das war vor Jahren ein gängiges Modell, ist aber kaum noch attraktiv für Neugründungen. Ein Repräsentanzbüro ist eine nicht handelsfähige Einrichtung, die ausländischen Unternehmen ermöglicht, eine Präsenz in China zu haben, ohne ein vollständiges Unternehmen zu gründen. Es darf jedoch keine geschäftlichen Aktivitäten durchführen und dient hauptsächlich der Marktforschung, Werbung und eingeschränkt auch der Kundenbetreuung.
  • Foreign Invested Company Limited by Shares (FICLS): Hierbei handelt es sich um eine Form der Aktiengesellschaft, die auch Investoren aus dem Ausland errichten können.

Wie gründet man ein Unternehmen in China?

Um ein Unternehmen in China zu gründen, müssen ausländische Investoren bestimmte Anforderungen erfüllen und den chinesischen Behörden umfangreiche Unterlagen vorlegen. Dazu gehören unter anderem die Unternehmensregistrierung beim Handelsamt, die Erstellung eines Geschäftsplans, die Kapitalisierung des Unternehmens und die Einholung der erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen. Wer ein Unternehmen in China errichten möchte, sollte im Vorfeld folgendes beachten:

  • Kapitaleinzahlungsart und Stammkapital: Da China kein Mindestkapital vorschreibt, können Investoren selbst entscheiden, wann und in welcher Höhe die Kapitaleinzahlung erfolgt. Auch die Art der Einzahlung ist variabel: Kapital kann sowohl in bar als auch in geistigen Eigentumsrechten, Sachwerten und Landnutzungsrechnungen erbracht werden, wobei dann aber Wertnachweise beizubringen sind. Diese müssen vom lokalen Steuerbeamten aber auch verstanden werden, was ein praktisches Hindernis darstellen kann.
  • Steuerfragen: Das chinesische Steuerrecht bietet im Vergleich zu deutschen Regularien einiges Unterschiede. Geldtransfers von deutschen Muttergesellschaften nach China sind grundsätzlich steuerfrei, jedoch fällt in China die sogenannte Stempelsteuer von 0,025 % des Gesamtbetrags eingezahlter Summen oder Kapitalrücklagen an.
  • Geschäftsfelder sind nur schwer änderbar: Wer das Geschäftsfeld seines Unternehmens in China ändern möchte, muss zum Teil hohe Geldsummen bezahlen. Investoren sollten sich also am besten im Vorfeld überlegen, in welchen Geschäftsfeldern sie tätig sein möchten.
  • Firmenname: Chinesische Firmennamen setzen sich unter anderem aus der Region, Branche und Rechtsform zusammen.

Chinesische Unternehmen: Welche Dokumente werden benötigt?

Für die Gründung eines Unternehmens in China werden eine Reihe von Dokumenten benötigt, die je nach Art des Unternehmens und der gewählten Unternehmensstruktur variieren können. Deutsche Dokumente müssen unbedingt beglaubigt werden, bevor sie durch die chinesische Botschaft oder das chinesische Konsulat bestätigt werden. Hier ist eine Liste der am häufigsten benötigten Dokumente:

1. Geschäftsplan: Ein detaillierter Geschäftsplan, der die Geschäftsziele, Marktanalyse, Marketingstrategien, Finanzprognosen und andere relevante Informationen enthält.

2. Finanzierung: Aus dem Businessplan ergibt sich auch das sog. total investment, dass die Höhe des Mindest-Stammkapitals vorgibt. Die Differenz aus genehmigtem total investment und eingetragenem Kapital bestimmt sodann die maximale Höhe von Gesellschafterdarlehen. Sofern das Stammkapital nicht voll eingezahlt ist, reduziert sich die maximale Finanzierung aus Gesellschafterdarlehen quotal.

Sind Gesellschafterdarlehen, dazu zählen auch stehen gelassene Lieferantenrechnungen verbundener Unternehmen, höher als die max. zulässige Höhe, dürfen die Verbindlichkeiten nicht zurückgezahlt werden und müssen gewinnerhöhend und somit steuerwirksam ausgebucht werden. Im Mutterhaus oder den anderen verbundenen Unternehmen dürfen die entsprechenden Forderungen nicht gewinnmindernd ausgebucht werden, sondern erhöhen die steuerlichen Anschaffungskosten der Beteiligung.  Deshalb ist die Finanzierung eines Unternehmens in China eine völlig andere Herausforderung, als bei Unternehmen in anderen Ländern. Es handelt sich nicht um eine Einmalaufgabe, sondern ist als permanente Controlling-Aufgabe zu verstehen.

3. Firmenname: Ein Antrag zur Vorregistrierung des Firmennamens für die lokale Marktaufsichtsbehörde

4.Identitätsnachweis: mit Apostille bestätigte Passkopien und andere Identitätsnachweise für alle Gründer und leitenden Angestellten des Unternehmens.

5. Standort und Adresse des Unternehmens: Eine Adresse für das Unternehmen, die als offizieller Standort für die Registrierung des Unternehmens verwendet wird. Dabei ist nicht jeder Standort frei wählbar. China ordnet speziell industrielle Unternehmen in Cluster ein.

6.Geschäftsadresse: Eine separate Geschäftsadresse, falls diese von der offiziellen Adresse des Unternehmens abweicht.

7. Kapitalisierungsnachweis: Ein Nachweis über die Kapitalisierung des Unternehmens gemäß den chinesischen Vorschriften. Dies kann in Form von Bankbestätigungen, Kapitalüberweisungsbelegen oder anderen Finanzdokumenten erfolgen.

8. Geschäftsvertrag: Ein Vertrag, der die Vereinbarungen zwischen den Gründern und/oder Partnern des Unternehmens regelt, insbesondere bei der Gründung eines Joint Ventures.

9. Unternehmensstruktur: Eine Beschreibung der Unternehmensstruktur, einschließlich der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Gründer, leitenden Angestellten und sonstigen Mitarbeiter.

10. Business License: Eine Beantragung des Gewerbescheins bei der Marktaufsichtsbehörde

11. Anmeldeformulare: Verschiedene Anmeldeformulare, die vom Handelsregister, Devisenregistrierung, Steuerbehörde und anderen relevanten Behörden für die Registrierung des Unternehmens benötigt werden.

12. Sonstige Unterlagen: Je nach Art des Unternehmens und der Branche können weitere spezifische Unterlagen erforderlich sein, wie beispielsweise branchenspezifische Lizenzen oder Genehmigungen.

13. Dokumentation zur Gestaltung der Verrechnungspreise für Lieferungen und Leistungen mit nahestehenden Unternehmen. Dabei ist entsprechend dem geplanten oder ggf. später tatsächlichen Geschäftsmodell zu prüfen, wie sich anhand der betrieblichen Funktionen bzw. Aufgabe und Verantwortung der jeweiligen Einheit die Chancen und Risiken verteilen (risk & function). Basierend auf dem Ergebnis dieser Prüfung ist anhand der Standard-methoden der OECD mit eventueller Anpassung eine Wahl zu treffen, nach welcher Methode die Verrechnungspreise gestaltet werden. Dokumentiert wird letzten Endes nicht eine Preisliste, sondern die Begrünung dazu, welche Methode man zur Preisfindung anwenden wird und welche Parameter dabei angewandt werden.

14. Substanzdokumentation wenn das Unternehmen in China nicht vollkommen von lokal anwesenden Personen gesteuert wird, droht die Verlegung der steuerlichen Ansässigkeit in dem ggf. im Ausland liegenden Ort der tatsächlichen Geschäftsführung. Oder es liegen ausländische Betriebsstätten des Unternehmens in China vor. Deutschland hat zum 1. Januar 2024 die Durchsetzbarkeit eigener Ansprüche im Gesetz geregelt, auch für zurückliegende Jahre. Wurde während der Corona-Zeit das Unternehmen in China von Deutschland aus geleitet, dann liegt ein solcher Fall vor.

Eine Substanzdokumentation kann unter anderem eine Geschäftsordnung oder ein Organisationsreglement enthalten, wonach die Entscheidungen des täglichen Geschäfts auf lokal tätige Kräfte verlagert wird. Damit entkräftet man die Argumentation der Steuerverwaltung und vermeidet Haftungsfälle. Eine Substanzdokumentation ist ein Schutz für die gesamte Geschäftsführung.  

China Unternehmen: Welche steuerlichen Regelungen gelten?

In China gelten spezielle steuerliche Bestimmungen, die man bei der Gründung eines Unternehmens kennen sollte. Diese steuerlichen Regelungen können je nach Art des Unternehmens, der Branche oder des Standorts variieren. Wir raten Investoren daher, vor der Unternehmensgründung in China eine steuerrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden und man keine Gefahren allein schon bei der Gründung eingeht. Zu den wichtigsten steuerlichen Regelungen, die für eine Gründung in China notwendig sind, gehören:

  • Unternehmenssteuer: In China unterliegen Unternehmen der Unternehmenssteuer, auch bekannt als Unternehmenssteuern (Corporate Income Tax, CIT). Die Höhe der Unternehmenssteuer beträgt derzeit in der Regel 25% des steuerpflichtigen Einkommens. In einigen Sonderwirtschaftszonen ist die Steuer auch geringer, oft bei 15%
  • Umsatzsteuer: Unternehmen, die in China Umsätze erzielen, müssen Umsatzsteuer zahlen. Die Umsatzsteuersätze variieren je nach Art der verkauften Waren oder erbrachten Dienstleistungen und können zwischen 3% und 17% liegen. Eine generelle Unterscheidung erfolgt zwischen small taxpayern und general taxpayern.
  • Lohnsteuer: Unternehmen sind verpflichtet, Lohnsteuer auf die Einkommen ihrer Mitarbeiter einzubehalten und an die chinesischen Steuerbehörden abzuführen. Die Lohnsteuersätze sind progressiv gestaltet, variieren je nach Einkommen des Mitarbeiters.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Unternehmen müssen Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter zahlen, einschließlich Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und anderen Sozialversicherungsleistungen.
  • Quellensteuer: China erhebt für bestimmte Transaktionen wie zum Beispiel Dividendenausschüttungen, Zahlung von Lizenzgebühren und auch auf Verkaufserlöse eine sogenannte Quellensteuer. Diese lässt sich dank des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen China und Deutschland allerdings je nach Situation und Gestaltung ganz oder teilweise auf die ausländische, so auch die deutsche Steuer anrechnen.
  • Betriebsstätten und Repräsentanzbüros: Repräsentanzbüros werden mit ca. 11% der Ausgaben besteuert, die in China entstehen. Wer als ausländischer Investor eine Betriebsstätte in China besitzt, muss 25% Steuern auf seine chinesischen Einkünfte bezahlen. Ein Problem ist insoweit der Nachweis des steuerpflichtigen Gewinns. Man braucht dazu eine Betriebsstätten-Buchhaltung nach chinesischem Standard. Entscheidend ist vor allem, was nach lokalem recht und was nach dem anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen als Betriebsstätte gilt und was gerade nicht.

Unternehmen gründen in China: Visa-Optionen

Wer in China nicht nur ein Unternehmen gründen, sondern dort auch arbeiten möchte, benötigt ein Visum. China bietet verschiedene Visa- und Arbeitsgenehmigungen, über die sich Investoren unbedingt im Vorfeld informieren sollten. Die Visa-Optionen können sich je nach Region voneinander unterscheiden. Wer jedoch illegal zum Arbeiten einreist, muss hohe Strafen wie Geldbußen, eine sofortige Ausreise oder ein Wiedereinreise-Verbot in Kauf nehmen.

  • Arbeitsvisum (Z-Visum): Das Arbeitsvisum, auch bekannt als Z-Visum, ist das meist notwendige Visum für Ausländer, die in China arbeiten möchten. Es wird in der Regel für eine bestimmte Arbeitsstelle bei einem chinesischen Unternehmen ausgestellt und erlaubt es dem Inhaber, legal in China zu arbeiten.
  • Arbeitsgenehmigung (Work Permit): Zusätzlich zum Arbeitsvisum benötigen Ausländer eine Arbeitsgenehmigung, um in China zu arbeiten. Die Arbeitsgenehmigung wird vom chinesischen Arbeitsamt ausgestellt und muss zusammen mit dem Arbeitsvisum beantragt werden. Dazu nimmt man am besten einen erfahrenen Dienstleister in Anspruch.
  • Investorenvisum (Investor Visa): Für ausländische Investoren, die ein Unternehmen in China gründen oder investieren möchten, gibt es spezielle Investorenvisa. Diese Visa ermöglichen es den Inhabern, in China zu arbeiten und ihre geschäftlichen Aktivitäten zu verfolgen.
  • Familienvisum (Family Visa): Ausländer, die in China arbeiten und leben, können für ihre Familienangehörigen Familienvisa beantragen, die es diesen ermöglichen, mit ihnen in China zu leben.

Unternehmensgründung China: Was macht das Land so attraktiv?

Ein eigenes Unternehmen in China bietet aus verschiedenen Gründen eine große Chance. Aktuell leben dort rund 1,5 Milliarden Menschen, was ein enormes Absatzpotenzial für Produkte und Dienstleistungen bietet. Das Land hat in den letzten Jahrzehnten ein beeindruckendes Wirtschaftswachstum verzeichnet und ist zu einer globalen Wirtschaftsmacht geworden, wovon zahlreiche Unternehmen profitieren können. Darüber hinaus ist China ein wichtiger Produktionsstandort mit einer gut ausgebauten Infrastruktur und einer großen Arbeitskräftebasis. Viele Unternehmen verlagern ihre Fertigung nach China, um von den niedrigeren Produktionskosten zu profitieren. 

China investiert zudem stark in Forschung und Entwicklung sowie in innovative Technologien. Das Land ist führend in Bereichen wie künstliche Intelligenz, erneuerbare Energien und E-Commerce, was es attraktiv für Unternehmen macht, die von diesen Innovationen profitieren möchten. Auch die chinesische Regierung bietet eine Vielzahl von Anreizen und Förderprogrammen für ausländische Investoren und Unternehmen, um die Gründung und den Betrieb von Unternehmen in China zu unterstützen. Das Geschäftsumfeld wurde in den vergangenen Jahren stark optimiert, indem bürokratische Hürden abgebaut, der Marktzugang erleichtert und der Schutz des geistigen Eigentums verstärkt wurde. 

Nicht zuletzt kann man auch von Schwächen Chinas profitieren. Bis zu 70% der bestes ausgebildeten und meist auch englischsprechenden Studienabgänger sind arbeitslos. Deutschland und die Schweiz haben bereits eine große Community an Arbeitskräften aus China, sodass es nicht allzu schwer ist, junge Chinesen für das eigene Unternehmen zu gewinnen.  Am besten lässt man sie aber in ihrer angestammten Umgebung und Kultur arbeiten. Das klappt mit den heutigen technischen Möglichkeiten hervorragend. Chinesische Mitarbeiter haben zurecht den Ruf, sehr fleißig und sehr breitwillig zu sein, Neues zu erlernen.

Unternehmensgründung China: Welche Risiken gibt es?

China bietet für viele europäische, vor allem deutsche, schweizer und österreichische Unternehmen ein enormes Potenzial. Trotzdem sollte eine Unternehmensgründung in China nicht leichtfertig angegangen werden. Chinesische Kapitalverkehrskontrollen erschweren nach wie vor die Rückführung von Gewinnen. Bei der obersten Aufsichtsbehörde “SAFE” gilt grundsätzlich eine Berichtspflicht von Bartransaktionen von Finanzinstitutskunden, die sich auf Einzahlungen und Abhebungen von 50.000 RMB bezieht. Die Devisenumtauschquote für Privatpersonen liegt bei einem Gegenwert von 50.000 US-Dollar pro Kalenderjahr und 10.000 US-Dollar je Transaktionstag.  

Darüber hinaus birgt der chinesische Markt weitere Risiken:

  • Rechtliche und regulatorische Herausforderungen: Das chinesische Rechtssystem und die regulatorische Umgebung können komplex und für ausländische Unternehmen schwierig zu navigieren sein. Die Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen kann eine Herausforderung darstellen.
  • Politische Unsicherheit: China ist ein kommunistischer Einparteienstaat mit einem starken staatlichen Einfluss auf die Wirtschaft. Politische Entwicklungen und Entscheidungen der Regierung können sich unvorhersehbar auf Unternehmen auswirken.
  • Markteintrittsbarrieren: Der Markteintritt in China kann mit hohen Kosten und bürokratischen Hürden verbunden sein. Ausländische Unternehmen müssen oft komplexe Genehmigungsverfahren durchlaufen und bestimmte Beschränkungen beachten.
  • Wettbewerb: Der Wettbewerb in China ist intensiv, insbesondere in bestimmten Branchen. Lokale Unternehmen und staatliche Unternehmen haben oft einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ausländischen Unternehmen.
  • Geistiges Eigentum und Datenschutz: Der Schutz des geistigen Eigentums und der Datenschutz können in China eine Herausforderung darstellen. Unternehmen müssen sich nicht nur vor Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen und unautorisierte Nutzung ihrer Technologie und Marken schützen, sondern auch innerbetrieblich aufpassen, dass sie nicht mit dem Anti-Spionage-Gesetz in Konflikt geraten.
  • Kulturelle Unterschiede: Die kulturellen Unterschiede zwischen China und anderen Ländern können zu Missverständnissen und Herausforderungen führen. Es ist wichtig, sich mit der chinesischen Geschäftskultur vertraut zu machen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu berücksichtigen.

Fazit

China ist nicht ohne Grund eine der wirtschaftlich stärksten Mächte der Welt. Eine Unternehmensgründung in China kann für Unternehmen durchaus lohnend sein – sofern Investoren bereit sind, die Herausforderungen anzunehmen und sich auf die Chancen und Potenziale des chinesischen Marktes zu konzentrieren. Aufgrund der steuerrechtlichen und gesetzlichen Unterschiede ist es allerdings ratsam, sich vor der Gründung eines Unternehmens in China über die lokalen Gesetze, Vorschriften und Geschäftspraktiken zu informieren und sich von Experten und Beratern unterstützen zu lassen.

Jürgen Bächle
Jürgen Bächle

ist seit 1989 als selbständiger Steuerberater und Experte im internationalen Steuerrecht tätig und seit über 20 Jahren Mitglied im Vorstand des Deutschen Steuerberaterverbandes Baden-Württemberg, DSTVBW.

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