Die UG („Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“) ist eine Rechtsform für Unternehmen in Deutschland, die im Jahr 2008 aufgrund der damaligen Welle von englischen Ltd´s als „kleine GmbH“ eingeführt wurde und tatsächlich als Variante der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gilt. Der wesentliche Unterschied zwischen einer UG und einer GmbH besteht im Mindestkapital, das für die Gründung erforderlich ist. Während für eine GmbH ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich ist, kann eine UG schon mit dem geringen Mindestkapital von einem Euro gegründet werden.
Die Gesellschaftsform UG wird oft als „Mini-GmbH“ oder „GmbH light“ bezeichnet, da sie ähnliche rechtliche Strukturen und Vorteile wie eine GmbH bietet, aber mit geringeren Gründungskosten und weniger Kapitalaufwand verbunden ist. Die Haftung der Gesellschafter ist bei einer UG ebenfalls auf die vereinbarte Stammeinlage beschränkt, was bedeutet, dass sie nur bis zur Höhe ihrer Einlagen haften.
Die UG muss einen Teil ihres Einkommens als Rücklage verbuchen und spart sich darüber „reich“. Sobald die Summe aus ursprünglichem Stammkapital und der Rücklage 25.000 Euro und damit das Mindeststammkapital einer GmbH erreicht, kann die UG steuerneutral in eine reguläre GmbH umgewandelt werden. Sie behält ihre Registernummer und auch das Gründungsdatum. Auch die Umsatzsteuer-Nr. und die USt-ID ändern sich nicht. Das ist im Geschäftsleben oft von Bedeutung.